Verzögerungen bei der Fertigstellung und Bau der Kita Am Dammgraben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.03.2017, ST 633 Betreff: Verzögerungen bei der Fertigstellung und Bau der
Kita Am Dammgraben Die Übergabe der schlüsselfertigen
Leistung an das Stadtschulamt erfolgte am 09.08.2016. Bereits zu diesem
Zeitpunkt lagen keine wesentlichen Mängel im Sinne der VOB/B mehr vor.
Mit dem Träger wurde am 23.08.16 das Gebäude der
o.g. Liegenschaft gemeinsam begangen. Zur Erteilung der Betriebserlaubnis waren
bestimmte Anforderungen an das Gebäude gestellt (u. a. Offenhalten von
Terrassentüren, Kletterschutz am Treppengeländer), die nachzurüsten waren. Dies
wurde zeitnah abgearbeitet. Am 24.10.2016 wurde das Gebäude an den Träger
übergeben. Anschließend fand die Ausstattung
der Einrichtung durch den Träger statt, dies benötigt in der Regel ca. 6-8
Wochen. Aus pädagogischen Gründen sollte mit der Eingewöhnung von Kindern nicht
kurz vor einer Schließzeit (Weihnachtsferien) begonnen werden, daher wurde die
Kindertageseinrichtung zum 01.01.2017 in Betrieb genommen. Der Magistrat beauftragt Unternehmer mit dem
Erbringen von bestimmten Leistungen. Daraus folgt, dass der Unternehmer die
vertraglich vereinbarte Leistung zu einem festgelegten Termin, in einer
definierten Qualität und zu einem vereinbarten Preis zu erbringen hat. Insofern
hat der Magistrat ein hohes Interesse daran und verfolgt immer das Ziel, dass
die Verträge eingehalten werden. Für Baumängel haftet der Unternehmer. Dieser
ist verpflichtet, den Mangel kostenneutral zu beseitigen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.11.2016, V 281