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Verzögerungen bei der Fertigstellung und Bau der Kita Am Dammgraben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 633 Betreff: Verzögerungen bei der Fertigstellung und Bau der Kita Am Dammgraben Die Übergabe der schlüsselfertigen Leistung an das Stadtschulamt erfolgte am 09.08.2016. Bereits zu diesem Zeitpunkt lagen keine wesentlichen Mängel im Sinne der VOB/B mehr vor. Mit dem Träger wurde am 23.08.16 das Gebäude der o.g. Liegenschaft gemeinsam begangen. Zur Erteilung der Betriebserlaubnis waren bestimmte Anforderungen an das Gebäude gestellt (u. a. Offenhalten von Terrassentüren, Kletterschutz am Treppengeländer), die nachzurüsten waren. Dies wurde zeitnah abgearbeitet. Am 24.10.2016 wurde das Gebäude an den Träger übergeben. Anschließend fand die Ausstattung der Einrichtung durch den Träger statt, dies benötigt in der Regel ca. 6-8 Wochen. Aus pädagogischen Gründen sollte mit der Eingewöhnung von Kindern nicht kurz vor einer Schließzeit (Weihnachtsferien) begonnen werden, daher wurde die Kindertageseinrichtung zum 01.01.2017 in Betrieb genommen. Der Magistrat beauftragt Unternehmer mit dem Erbringen von bestimmten Leistungen. Daraus folgt, dass der Unternehmer die vertraglich vereinbarte Leistung zu einem festgelegten Termin, in einer definierten Qualität und zu einem vereinbarten Preis zu erbringen hat. Insofern hat der Magistrat ein hohes Interesse daran und verfolgt immer das Ziel, dass die Verträge eingehalten werden. Für Baumängel haftet der Unternehmer. Dieser ist verpflichtet, den Mangel kostenneutral zu beseitigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.11.2016, V 281

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