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Schul-Piktogramm Internationale Schule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat geht davon aus, dass mit Schul-Piktogramm die Darstellung des Verkehrs- bzw. Gefahrzeichens 136-10 bzw. -20 "Kinder" gemeint ist. Ein Aufbringen als Markierung setzt die Anordnung des entsprechenden Verkehrszeichens voraussetzt. Dies ist in diesem Fall jedoch nicht anordnungsfähig, da gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 45 "Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden [dürfen], wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss." Der Kaiserkronenweg liegt in einer Tempo-30-Zone. Alle Fahrzeugführer:innen müssen jederzeit damit rechnen, dass zu Fuß Gehende, auch Kinder, am Verkehr altersentsprechend teilnehmen. Der Standort der Internationalen Schule an dieser Stelle sollte zudem überwiegend Bekannt sein.

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