Künftige Ringstraßenbahn
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Straßenbahntrasse folgt der gemäß Beschluss § 6613 vom 17.12.2015 festgelegten Vorzugsvariante (B 381/2015) durch die Homburger Landstraße. Die Straßenbahn wird im Wesentlichen im Mischverkehr innerhalb der Fahrbahn mit dem Kraftfahrzeug-Verkehr geführt. Im Abschnitt zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Gießener Straße werden die vorhandenen Gleise der Stadtbahnstrecke U 5 mitgenutzt. Darüber hinaus sind Verbesserungen für den Radverkehr gemäß Beschluss § 4424 vom 29.08.2019 zum Radentscheid (NR 895/2019) sowie für den Fußverkehr vorgesehen. Zu
- Festlegungen hinsichtlich des Betriebs und der Taktung der einzelnen ÖPNV-Verkehrssysteme sind nicht Gegenstand der verkehrlichen Vorplanung. Gleichwohl wird im Rahmen der Planung auf kurze und sinnvolle Umsteigebeziehungen geachtet. So ist in direktem Anschluss an die bestehende Haltestelle "Sozialzentrum" der U 5 eine Straßenbahnhaltestelle vorgesehen. Zu
- Auf dem Gebiet des Ortsbeirates 10 sind nach aktuellem Planungsstand keine Baumfällungen erforderlich, wohingegen 36 neue Bäume gepflanzt werden können. Im öffentlichen Straßenraum zwischen der Friedberger Landstraße und der Bertramstraße, den die Vorplanung beinhaltet, sind heute 212 Stellplätze vorhanden. Die Planung sieht in diesem Abschnitt zukünftig 133 Stellplätze vor, 79 Stellplätze weniger also. Zu
- Der Magistrat bereitet derzeit eine Präsentation vor. Diese kann dann unter Berücksichtigung des Pandemie-Geschehens und der gebotenen zeitlichen Kürze von Präsenzveranstaltungen den politischen Gremien im Rahmen einer Sitzung oder zu einem anderen Zeitpunkt in einer separat zu organisierenden Videokonferenz vorgestellt werden.