Kreuzungsbereich Am Oberschlag/Im Hain
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST
631
Betreff: Kreuzungsbereich
Am Oberschlag/Im Hain Gemäß § 12 Absatz 1 und 3
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und
Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkante
unzulässig. Eine Markierung von Sperrflächen kann aufgrund des Verbots der
Überbeschilderung gemäß § 45 Absatz 9 StVO jedoch nur dort erfolgen, wo dies
aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Die vom Ortbeirat
angesprochenen Straßen Am Oberschlag und Im Hain sind Anliegerstraßen ohne
Durchgangsverkehr. Bei einer Ortsbegehung im Februar 2016 wurde festgestellt,
dass mit einer Straßenbreite von 5,50 Metern eine gute Sichtbeziehung in allen
Richtungen gegeben ist. Daher kann der Anregung nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2016, OM 4987