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Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im Rosengärtchen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 630 Betreff: Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im Rosengärtchen Der Magistrat begrüßt bürgerliches Engagement wie hier in Zeilsheim. Bei dem Rosengärtchen in Zeilsheim handelt es sich um eine städtische Grünanlage im Sinne der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main. Diese Grünanlagen dienen in erster Linie als Ruhezonen innerhalb der Stadt zur Erholung und Entspannung der Benutzerinnen/Benutzer, zum Teil darüber hinaus (z. B. Kinderspielplätze, Bolzplätze, Spielparks) der aktiven Freizeitgestaltung. Dies hat der Magistrat bei der Prüfung, ob die Errichtung eines Cafébetriebes möglich ist, zu berücksichtigen. Eine Prüfung für die Errichtung eines Cafébetriebes kann erfolgen, wenn dem Magistrat ein schlüssiges Konzept zum Betrieb eines Cafés vorgelegt wird. Insbesondere muss die für die Errichtung eines Cafés notwendige Infrastruktur (Strom, Trinkwasser und Abwasser, sowie Toiletten, die öffentlich nutzbar sein müssen) durch den Betreiber bereitgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 706

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