Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im Rosengärtchen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST
630
Betreff: Zeilsheim:
Selbstverwaltetes Sommercafé im Rosengärtchen Der Magistrat begrüßt bürgerliches
Engagement wie hier in Zeilsheim. Bei dem Rosengärtchen in Zeilsheim handelt es sich
um eine städtische Grünanlage im Sinne der Grünanlagensatzung der Stadt
Frankfurt am Main. Diese Grünanlagen dienen in erster Linie als
Ruhezonen innerhalb der Stadt zur Erholung und Entspannung der
Benutzerinnen/Benutzer, zum Teil darüber hinaus (z. B. Kinderspielplätze,
Bolzplätze, Spielparks) der aktiven Freizeitgestaltung. Dies hat der Magistrat bei der Prüfung, ob die
Errichtung eines Cafébetriebes möglich ist, zu berücksichtigen. Eine Prüfung für die Errichtung
eines Cafébetriebes kann erfolgen, wenn dem Magistrat ein schlüssiges Konzept
zum Betrieb eines Cafés vorgelegt wird. Insbesondere muss die für die Errichtung eines Cafés
notwendige Infrastruktur (Strom, Trinkwasser und Abwasser, sowie Toiletten, die
öffentlich nutzbar sein müssen) durch den Betreiber bereitgestellt werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 05.12.2017, V 706