Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Weißkirchener Weg
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 630
Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Weißkirchener Weg Die genannte Stelle des Weißkirchener Wegs liegt in einer Tempo 30-Zone. Gemäß der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen entbehrlich. Fußgängerüberwege werden lediglich ausnahmsweise neu angelegt, wenn soziale Einrichtungen, Schulen im Rahmen von ausgewiesenen Schulwegen oder Altenheime davon Nutzen ziehen können. Zudem werden an die Einrichtung von Fußgängerüberwegen hohe technische Maßstäbe gesetzt. Eine Mindestanzahl von Fußgängern und Fahrzeugen muss erreicht werden, um einen Fußgängerüberweg zu rechtfertigen; auch eine entsprechende Beleuchtung muss installiert werden. Da es sich bei der vom Ortsbeirat angesprochenen Örtlichkeit um die Querung einer Sackgasse mit Anwohnerverkehr handelt, wird dort die notwendige Mindestzahl an Fahrzeugen nicht erreicht. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.