Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Weißkirchener Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST
630
Betreff: Einrichtung eines
Fußgängerüberwegs im Weißkirchener Weg Die genannte Stelle des
Weißkirchener Wegs liegt in einer Tempo 30-Zone. Gemäß der Richtlinien für die
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind
Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen entbehrlich. Fußgängerüberwege werden
lediglich ausnahmsweise neu angelegt, wenn soziale Einrichtungen, Schulen im
Rahmen von ausgewiesenen Schulwegen oder Altenheime davon Nutzen ziehen können.
Zudem werden an die
Einrichtung von Fußgängerüberwegen hohe technische Maßstäbe gesetzt. Eine
Mindestanzahl von Fußgängern und Fahrzeugen muss erreicht werden, um einen
Fußgängerüberweg zu rechtfertigen; auch eine entsprechende Beleuchtung muss
installiert werden. Da es
sich bei der vom Ortsbeirat angesprochenen Örtlichkeit um die Querung einer
Sackgasse mit Anwohnerverkehr handelt, wird dort die notwendige Mindestzahl an
Fahrzeugen nicht erreicht. Der Anregung kann daher nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.01.2016, OM 4941