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Verwendung Stellplatzablösemittel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 630

Betreff: Verwendung Stellplatzablösemittel zu a): Eine Zuordnung der eingezahlten Stellplatzablösemittel auf Ortsbezirke ist in der Hessischen Bauordnung nicht vorgesehen und wird daher nicht vorgenommen. Der Magistrat bedauert, deshalb zu dieser Frage keine verbindliche Auskunft geben zu können. zu b): Für das genannte Vorhaben wurden in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt knapp 24.000 € aufgewendet. Ziel dieser Maßnahme war, die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Borsigallee/Volkshausstraße/Am Hessen-Center nachzurüsten, damit die Verlängerung der Buslinie 42 in die Viktor-Slotosch-Straße in den Linienbetrieb integriert werden konnte.

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