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Unterliederbach: Möglicher Wohnungsbau in der Johannesallee 41

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 62 Betreff: Unterliederbach: Möglicher Wohnungsbau in der Johannesallee 41 Zu Frage 1: Das Grundstück befindet sich im Privateigentum. Zu Frage 2: Dem Magistrat sind keine Pläne für die künftige Nutzung der Fläche in der Johannesallee bekannt. Es liegen weder Bauanträge vor noch hat der Magistrat aktuell Bauberatungen durchgeführt. Zu Frage 3: Die Flächen befinden sich nicht im städtischen Eigentum. Zu Frage 4.: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Fluchtlinienplans F 1432 vom 12.07.1937, der aber keine qualifizierten Festsetzungen in Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung trifft. Insoweit wäre die Zulässigkeit eines Vorhabens an dieser Stelle nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilen. Demnach muss sich ein Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Wohnen wäre hier grundsätzlich zulässig. Ein Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan wurde für dieses Gebiet nicht gefasst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.10.2018, V 1016

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