Unterliederbach: Möglicher Wohnungsbau in der Johannesallee 41
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST
62
Betreff: Unterliederbach:
Möglicher Wohnungsbau in der Johannesallee 41 Zu Frage 1: Das Grundstück befindet sich im
Privateigentum.
Zu Frage 2: Dem Magistrat sind keine Pläne für
die künftige Nutzung der Fläche in der Johannesallee bekannt. Es liegen weder Bauanträge vor noch hat der
Magistrat aktuell Bauberatungen durchgeführt. Zu Frage 3: Die Flächen befinden sich nicht im städtischen
Eigentum. Zu Frage 4.: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines
Fluchtlinienplans F 1432 vom 12.07.1937, der aber keine qualifizierten
Festsetzungen in Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung trifft. Insoweit
wäre die Zulässigkeit eines Vorhabens an dieser Stelle nach § 34 des
Baugesetzbuches zu beurteilen. Demnach muss sich ein Bauvorhaben in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Wohnen wäre hier grundsätzlich
zulässig. Ein
Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan wurde für dieses Gebiet
nicht gefasst.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.10.2018, V
1016