Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST
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Betreff: Überprüfung der
Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln Ob und in welchem Umfang auf den
genannten Flächen Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden, ist dem
Magistrat nicht bekannt. Die Pachtverträge der Stadt Frankfurt am Main
enthalten folgende Regelung: "Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln
ist auf unumgängliche Fälle und das unbedingt notwendige Maß zu
beschränken."
Derzeit gibt es unterschiedliche
Auffassungen über das gesundheitliche Gefahrenpotential von Glyphosat. Der Wirkstoff bedarf bis Ende des
Jahres 2015 europaweit einer neuen Zulassung. Erst kürzlich hat die EU-Behörde
für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma Glyphosat sehr zum Bedauern des
Magistrats als wahrscheinlich nicht krebserregend beurteilt. Letztlich
entscheiden müssen am Ende die EU-Kommission und die EU-Staaten. Der Magistrat
befürwortet ein generelles Verbot von Glyphosat; selber setzt die Stadt
Frankfurt dieses Mittel nicht mehr ein. Direkt hat der Magistrat leider keine
Einwirkungsmöglichkeit auf weitere Zulassungsverfahren von Glyphosat, ebenso
auf den Einsatz des Mittels auf Frankfurter Stadtgebiet durch Dritte. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.10.2015, OM 4623