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Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 62 Betreff: Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln Ob und in welchem Umfang auf den genannten Flächen Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden, ist dem Magistrat nicht bekannt. Die Pachtverträge der Stadt Frankfurt am Main enthalten folgende Regelung: "Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist auf unumgängliche Fälle und das unbedingt notwendige Maß zu beschränken." Derzeit gibt es unterschiedliche Auffassungen über das gesundheitliche Gefahrenpotential von Glyphosat. Der Wirkstoff bedarf bis Ende des Jahres 2015 europaweit einer neuen Zulassung. Erst kürzlich hat die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma Glyphosat sehr zum Bedauern des Magistrats als wahrscheinlich nicht krebserregend beurteilt. Letztlich entscheiden müssen am Ende die EU-Kommission und die EU-Staaten. Der Magistrat befürwortet ein generelles Verbot von Glyphosat; selber setzt die Stadt Frankfurt dieses Mittel nicht mehr ein. Direkt hat der Magistrat leider keine Einwirkungsmöglichkeit auf weitere Zulassungsverfahren von Glyphosat, ebenso auf den Einsatz des Mittels auf Frankfurter Stadtgebiet durch Dritte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4623

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