Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am Klettergerüst
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST
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Betreff: Spielplatz
Kätcheslachpark Handlaufergänzung am Klettergerüst Der Magistrat wurde gebeten zu
prüfen, ob an dem bestehenden Klettergerüst ein zusätzlicher Handlauf
angebracht werden könnte. Nach Überprüfung im Benehmen mit dem Gerätehersteller
ist ein zweiter Handlauf aus Sicherheitsgründen nicht realisierbar. Ein zweiter
Handlauf würde zu Fangstellen führen und gleichzeitig auch als unzulässige
Aufstiegshilfe dienen können. Das betreffende Spielgerät entspricht gegenwärtig
den Sicherheitsvorschriften. Bautechnische Veränderungen sind nicht vorgesehen
und würden sogar die sicherheitstechnische Zulassung des vorhandenen
Spielgerätes in Frage stellen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass
Spielgeräte immer für bestimmte Altersstufen von Kindern konzipiert werden, die
den jeweiligen Fähigkeiten entsprechen und auch dann so sicherheitstechnisch
abgenommen werden. Ändert man an einem Spielgerät bestimmte einzelne
konstruktive Elemente, die z.B. die Zugänglichkeit für Kleinkinder erleichtern,
so hätte dies auch immer direkte Folgewirkungen für andere Teile des
Spielgerätes.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.11.2013, OM 2657