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Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am Klettergerüst

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 62 Betreff: Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am Klettergerüst Der Magistrat wurde gebeten zu prüfen, ob an dem bestehenden Klettergerüst ein zusätzlicher Handlauf angebracht werden könnte. Nach Überprüfung im Benehmen mit dem Gerätehersteller ist ein zweiter Handlauf aus Sicherheitsgründen nicht realisierbar. Ein zweiter Handlauf würde zu Fangstellen führen und gleichzeitig auch als unzulässige Aufstiegshilfe dienen können. Das betreffende Spielgerät entspricht gegenwärtig den Sicherheitsvorschriften. Bautechnische Veränderungen sind nicht vorgesehen und würden sogar die sicherheitstechnische Zulassung des vorhandenen Spielgerätes in Frage stellen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Spielgeräte immer für bestimmte Altersstufen von Kindern konzipiert werden, die den jeweiligen Fähigkeiten entsprechen und auch dann so sicherheitstechnisch abgenommen werden. Ändert man an einem Spielgerät bestimmte einzelne konstruktive Elemente, die z.B. die Zugänglichkeit für Kleinkinder erleichtern, so hätte dies auch immer direkte Folgewirkungen für andere Teile des Spielgerätes. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2657

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