Kreuzungsecke Reichelstraße/Guaitastraße von parkenden Autos frei halten
Stellungnahme des Magistrats
Die Prüfung der betreffenden Kreuzung ergeben, dass die Parkordnung nicht den aktuellen Regularien entspricht. Nach Vorgabe des Regierungspräsidiums Darmstadt können Gehwege nur zum Parken freigegeben werden, wenn eine Restgehwegbreite von 2,2 m gewährleistet wird. Gleichzeitig soll die Restfahrbahnbreite bei einer Einbahnstraße 3,5 m nicht unterschreiten. Für eine Zweirichtungsstraße soll die Restfahrbahnbreite mindestens 4,5 m betragen. In der westlichen Reichelstraße wird beidseitig halb auf den Gehweg / halb auf der Fahrbahn geparkt. Die Restgehwegbreite beträgt circa 1,3 m, an mehreren Stellen auch noch weniger. Leittragende sind Fußgänger:innen, insbesondere Menschen mit Kinderwagen und Rollstuhl. Sowohl in der östlichen Reichelstraße als auch der südlich gelegenen Guaitastraße wird beidseitig halb auf den Gehweg / halb auf der Fahrbahn geparkt. Die Restgehwegbreite beträgt circa 1,2 m, an mehreren Stellen auch noch weniger. Der Ortbeirat wird daher um ein Votum gebeten, ob der o.g. Empfehlung gefolgt werden kann und das Gehwegparken in der westlichen Reichelstraße in Fahrbahnparken auf der nördlichen Fahrbahnseite geändert werden soll. Und ob auf der östlichen Reichelstraße, sowie auf der südlichen Guaitastraße das Gehwegparken ebenfalls unterbunden und in einseitiges Fahrbahnparken geändert werden soll. Nach o.g. Votierung kann dann der Anregung entsprochen werden. Und für die betreffende Kreuzung eine Planung erstellt werden, um das verkehrsgefährdende Eckparken mittels Markierungen, Poller und Fahrradabstellbügel wirksam zu unterbinden.