Bewohnerparken in der Straße Auf dem Mühlberg im Bereich zwischen Offenbacher Landstraße und Am Mühlkanal
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 622
Betreff: Bewohnerparken in der Straße Auf dem Mühlberg im Bereich zwischen Offenbacher Landstraße und Am Mühlkanal Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig ist, "wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge zu finden." Da diese Voraussetzungen für größere zusammenhängende Gebiete gegeben sein müssen und nicht nur in einzelnen Straßen, sieht der Magistrat keine Möglichkeit, auf dem benannten Straßenabschnitt der Straße Am Mühlberg Bewohnerparken einzurichten.