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Fahrradständer anstatt Poller

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 61 Betreff: Fahrradständer anstatt Poller Auch wenn der Magistrat die Intention der Anregung durchaus nachvollziehen kann, vermag er der Anregung gleichwohl aus den nachfolgenden Gründen nicht zu entsprechen: Sperrflächen (Zeichen 298 StVO) dienen dazu, neuralgische Bereiche einer Verkehrsfläche frei von Fahrzeugen zu halten. An den genannten Straßenkreuzungen im Nordend sollen sie das Sichtfeld und die Überwege für Fußgänger in den Kreuzungsbereichen frei halten. Um dies zu gewährleisten, ist es im Einzelfall notwendig, die Sperrflächen mit Pollern oder ähnlichem zusätzlich abzusichern. Die unter anderem auch an der Ecke Glauburgstraße/Spohrstraße stattdessen installierten Fahrradanlehnbügel haben sich leider als nicht durchgängig brauchbare Alternative erwiesen, da es hierdurch insbesondere zu Sichtbehinderungen im Kurvenbereich kommen kann. Der Magistrat bedauert daher, aus Gründen der Verkehrssicherheit der vorliegenden Anregung nicht pauschal entsprechen zu können. Gleichwohl wird der Magistrat jedoch versuchen, auf weniger kritischen Flächen, weitere Fahrradanlehnbügel zu installieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3576

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