Fahrradständer anstatt Poller
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST
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Betreff: Fahrradständer
anstatt Poller Auch wenn der Magistrat die
Intention der Anregung durchaus nachvollziehen kann, vermag er der Anregung
gleichwohl aus den nachfolgenden Gründen nicht zu entsprechen: Sperrflächen (Zeichen 298 StVO)
dienen dazu, neuralgische Bereiche einer Verkehrsfläche frei von Fahrzeugen zu
halten. An den genannten Straßenkreuzungen im Nordend sollen sie das Sichtfeld
und die Überwege für Fußgänger in den Kreuzungsbereichen frei halten. Um dies
zu gewährleisten, ist es im Einzelfall notwendig, die Sperrflächen mit Pollern
oder ähnlichem zusätzlich abzusichern. Die unter anderem auch an der Ecke
Glauburgstraße/Spohrstraße stattdessen installierten Fahrradanlehnbügel haben
sich leider als nicht durchgängig brauchbare Alternative erwiesen, da es
hierdurch insbesondere zu Sichtbehinderungen im Kurvenbereich kommen kann.
Der Magistrat bedauert daher,
aus Gründen der Verkehrssicherheit der vorliegenden Anregung nicht pauschal
entsprechen zu können. Gleichwohl wird der Magistrat jedoch versuchen, auf
weniger kritischen Flächen, weitere Fahrradanlehnbügel zu installieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.10.2014, OM 3576