Fußgängerampeln im Bereich Untermainbrücke/ Schaumainkai
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 617
Betreff: Fußgängerampeln im Bereich Untermainbrücke/ Schaumainkai Die Grünzeiten für zu Fußgehende, die eine ampelgeregelte Kreuzung überqueren wollen, werden subjektiv häufig als zu kurz bemessen wahrgenommen. Diese Wahrnehmungen sind bekannt, allerdings werden die Grünzeiten nach den in ganz Deutschland einheitlich geltenden Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) bemessen. Danach wird die Überquerungszeit für zu Fußgehende in Abhängigkeit von der Fahrbahnbreite und unabhängig von den örtlichen Faktoren, die die Ausstattung und den Betrieb einer Lichtsignalanlage beeinflussen, grundsätzlich gleich geregelt. Die Grünzeiten für zu Fußgehende werden so bemessen, dass Personen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. Die Freigabezeit der Lichtsignalanlage am Knoten Untermainbrücke/ Schaumainkai/ Schweizer Straße ist in den Tagesprogrammen mit 14 Sekunden so ausgelegt, dass auch langsame zu Fußgehende die gesamte Fahrbahn während der Grünphase überqueren können. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. So ist beim Wechsel von Grün auf Rot ausreichend Zeit die Fahrbahn zu überqueren und gefahrlos zu verlassen, wenn diese bereits betreten wurde. Das Fußgängergrün hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der die Fahrbahn betreten werden darf. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die sogenannte Fußgängerschutzzeit gestartet. Diese ist eine Art Zwischenzeit, in der der kreuzende Kraftfahrzeug-Verkehr noch kein Grün erhält. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Die Schutzzeit für die den Schaumainkai querenden zu Fuß Gehende beträgt, wie bereits vom Ortsbeirat festgestellt, 10 Sekunden. Die Schutzzeit im Bereich der Untermainbrücke beträgt 13 Sekunden und die der Schweizer Straße 14 Sekunden. Durch den sich hieraus für den Mischverkehr ergebenen Nachlauf wird gleichzeitig ermöglicht, dass die Linksabbieger von der Untermainbrücke sowie sämtliche Rechtsabbiegerströme ohne einen Konflikt mit den parallelen zu Fußgehenden in der Freigabezeit abfließend können. Die Grünzeiten an den vom Ortsbeirat angesprochenen Lichtsignalanlagen sind demnach ausreichend. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.