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Bebauungsoption im Bereich Berkersheimer Weg 102

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 615 Betreff: Bebauungsoption im Bereich Berkersheimer Weg 102 Bei den Flurstücken 9/1 und 15, Flur 1, Berkersheimer Weg 102, handelt es sich um Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches. Demnach sind nur privilegierte Vorhaben wie z. B. landwirtschaftliche Nutzungen zulässig. Allgemeine Wohnnutzungen wie auch Studentenwohnungen sind im Außenbereich nicht genehmigungsfähig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 698

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