Bebauungsoption im Bereich Berkersheimer Weg 102
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 615
Betreff: Bebauungsoption im Bereich Berkersheimer Weg 102 Bei den Flurstücken 9/1 und 15, Flur 1, Berkersheimer Weg 102, handelt es sich um Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches. Demnach sind nur privilegierte Vorhaben wie z. B. landwirtschaftliche Nutzungen zulässig. Allgemeine Wohnnutzungen wie auch Studentenwohnungen sind im Außenbereich nicht genehmigungsfähig.