Bebauungsoption im Bereich Berkersheimer Weg 102
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST
615
Betreff: Bebauungsoption im
Bereich Berkersheimer Weg 102 Bei den Flurstücken 9/1 und 15,
Flur 1, Berkersheimer Weg 102, handelt es sich um Außenbereich nach § 35 des
Baugesetzbuches. Demnach sind nur privilegierte Vorhaben wie z. B.
landwirtschaftliche Nutzungen zulässig. Allgemeine Wohnnutzungen wie auch
Studentenwohnungen sind im Außenbereich nicht genehmigungsfähig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 05.12.2017, V 698