Versenkbare Poller in der Straße Am Gansbühel zur Verhinderung des Schleichverkehrs über die Busspur
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST
614
Betreff: Versenkbare Poller
in der Straße Am Gansbühel zur Verhinderung des Schleichverkehrs über die
Busspur Bei einem Ortstermin mit
Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung
und des Polizeipräsidiums wurde festgestellt, dass die zur Zeit vorhandene
Beschilderung an der Einfahrt von der Jacobsbrunnenstraße in Am Gansbühel nicht
eindeutig ist. Der Magistrat wird daher am rechten Rand der
Einmündung eine große weiße Tafel mit den Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt
für Kfz und Motorräder" (VZ 260) sowie "Linienverkehr frei" aufstellen lassen.
Somit sollte dann die Verkehrsregelung für alle Verkehrsteilnehmer deutlicher
sichtbar sein.
Eine anschließende erneute
Verkehrszählung muss dann den Nutzen der zusätzlichen Beschilderung eruieren.
Sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, kann ggf. eine Änderung der
Verkehrsführung (Einbahnstraße) in Betracht gezogen werden. Versenkbare Poller oder andere technische Anlagen
wie bspw. eine Schrankenanlage werden vom Magistrat als auch der Polizei
abgelehnt, da diese erfahrungsgemäß sehr stör- bzw. reparaturanfällig sind.
Dies führt wiederum dazu, dass bei einer Störung der Busverkehr die Straße
nicht mehr befahren könnte. Auch haben diese Systeme schon zu nicht
unerheblichen Unfällen geführt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.12.2016, OM 1043