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Versenkbare Poller in der Straße Am Gansbühel zur Verhinderung des Schleichverkehrs über die Busspur

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 614 Betreff: Versenkbare Poller in der Straße Am Gansbühel zur Verhinderung des Schleichverkehrs über die Busspur Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Polizeipräsidiums wurde festgestellt, dass die zur Zeit vorhandene Beschilderung an der Einfahrt von der Jacobsbrunnenstraße in Am Gansbühel nicht eindeutig ist. Der Magistrat wird daher am rechten Rand der Einmündung eine große weiße Tafel mit den Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt für Kfz und Motorräder" (VZ 260) sowie "Linienverkehr frei" aufstellen lassen. Somit sollte dann die Verkehrsregelung für alle Verkehrsteilnehmer deutlicher sichtbar sein. Eine anschließende erneute Verkehrszählung muss dann den Nutzen der zusätzlichen Beschilderung eruieren. Sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, kann ggf. eine Änderung der Verkehrsführung (Einbahnstraße) in Betracht gezogen werden. Versenkbare Poller oder andere technische Anlagen wie bspw. eine Schrankenanlage werden vom Magistrat als auch der Polizei abgelehnt, da diese erfahrungsgemäß sehr stör- bzw. reparaturanfällig sind. Dies führt wiederum dazu, dass bei einer Störung der Busverkehr die Straße nicht mehr befahren könnte. Auch haben diese Systeme schon zu nicht unerheblichen Unfällen geführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1043