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Installieren von Beleuchtung mit LED-Lampen auf dem Weg zum alten Flugplatz Bonames für die Besucherinnen und Besucher sowie Schülerinnen und Schüler aus den Wohncontainern der Geflüch-teten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 613 Betreff: Installieren von Beleuchtung mit LED-Lampen auf dem Weg zum alten Flugplatz Bonames für die Besucherinnen und Besucher sowie Schülerinnen und Schüler aus den Wohncontainern der Geflüch-teten Die vom Ortsbeirat 10 angesprochene Wegeverbindung führt im ersten Abschnitt entlang der Bahngleise. Dieser Teil des Weges führt durch anbaufreies Gebiet und muss nicht beleuchtet werden. Der zweite Abschnitt der vom Ortsbeirat angesprochenen Wegeverbindung verläuft durch Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Eine Beleuchtung von Wegen in diesen Schutzzonen sollte grundsätzlich unterbleiben. Der Einsatz einer vom Ortsbeirat vorgeschlagenen LED-Beleuchtung verringert zwar die Insektenschädlichkeit, der grundsätzliche Schutz der übrigen Fauna und Flora bleibt davon aber unberührt. Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist die Beleuchtung der vorgeschlagenen Wegeverbindung nicht genehmigungsfähig. Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats ST 1127 vom 07.07.2008 formuliert, führt eine ausreichend beleuchtete und gut ausgebaute, alternative Wegeverbindung über die Straßen "Unterer Kalbacher Weg", "An der Wehrmauer" und "Am Burghof". Der damit verbundene Umweg von weniger als 100 Meter, erscheint aus Sicht des Magistrats zumutbar. Der Anregung des Ortsbeirates wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1110