Installieren von Beleuchtung mit LED-Lampen auf dem Weg zum alten Flugplatz Bonames für die Besucherinnen und Besucher sowie Schülerinnen und Schüler aus den Wohncontainern der Geflüch-teten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST
613
Betreff: Installieren von
Beleuchtung mit LED-Lampen auf dem Weg zum alten Flugplatz Bonames für die
Besucherinnen und Besucher sowie Schülerinnen und Schüler aus den
Wohncontainern der Geflüch-teten Die vom Ortsbeirat 10
angesprochene Wegeverbindung führt im ersten Abschnitt entlang der
Bahngleise. Dieser Teil des Weges führt durch anbaufreies Gebiet und muss
nicht beleuchtet werden. Der zweite Abschnitt der vom Ortsbeirat
angesprochenen Wegeverbindung verläuft durch Landschaftsschutzgebiet der Zone
II. Eine Beleuchtung von Wegen in diesen Schutzzonen sollte grundsätzlich
unterbleiben. Der Einsatz
einer vom Ortsbeirat vorgeschlagenen LED-Beleuchtung verringert zwar die
Insektenschädlichkeit, der grundsätzliche Schutz der übrigen Fauna und Flora
bleibt davon aber unberührt. Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
ist die Beleuchtung der vorgeschlagenen Wegeverbindung nicht
genehmigungsfähig. Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats ST
1127 vom 07.07.2008 formuliert, führt eine ausreichend beleuchtete und gut
ausgebaute, alternative Wegeverbindung über die Straßen "Unterer Kalbacher
Weg", "An der Wehrmauer" und "Am Burghof". Der damit verbundene
Umweg von weniger als 100 Meter, erscheint aus Sicht des Magistrats
zumutbar. Der Anregung des
Ortsbeirates wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2017, OM 1110