Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST
613
Betreff: Wohnbebauung und
Schulbauten im Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Zu 1.: Bei der Frage, ob das Gewerbegebiet Nördlich
Heerstraße in ein Wohngebiet umgeplant werden kann, sind folgende Punkte zu
beachten: Das
Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße ist traditionell ein Standort für Gewerbe des
produzierenden Sektors. Aus diesem Grund wurde es schon 2003 in das
Gewerbeflächenentwicklungsprogramm aufgenommen, das zu schützende und zu
entwickelnde Flächen für das produzierende Gewerbe benannte. Da für
produzierendes Gewerbe nach wie vor in Frankfurt ein entsprechender
Flächenbedarf vorhanden ist, ist im nunmehr vorliegenden Nachfolgeplan
"Masterplan Industrie" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
28.1.2016, § 6727) das gesamte Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße
einschließlich der geplanten Zuwachsfläche weiterhin für diese Funktionen
vorgesehen. Eine
Wohnbebauung wäre Immissionen ausgesetzt (Verkehr und Gewerbe) und löst
gleichzeitig einen Schutzanspruch gegenüber den bereits im südlichen Teil des
Areals bestehenden Gewerbebetrieben aus. Ob diese Konflikte planerisch zu
lösen sind, ist nicht gesichert. Schulbauten sind in Gewerbegebieten als Ausnahme
zulässig. Dennoch lösen auch Schulen einen Schutzanspruch gegenüber
Gewerbebetrieben aus. Daher wäre jeder Standort individuell auf die
Verträglichkeit mit den umgebenden gewerblichen Nutzungen zu prüfen. Eine gute Anbindung an den ÖPNV ist
nicht nur für ein Wohngebiet günstig; auch ein Gewerbegebiet wird von der RTW
und der noch zu verlängernden U6 profitieren. In der Gesamtbetrachtung sollte aus Sicht des
Magistrats das Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße weiterhin für produzierendes
Gewerbe vorgehalten werden. Zu 2.: Nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens ist eine
verlässliche Aussage zum Zeitpunkt des Eintretens der Rechtskraft des
Bebauungsplans bedauerlicherweise nicht möglich. Der Magistrat wird aber gerne
seinerseits berichten, wenn sich dazu eine Aussage treffen lässt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.01.2016, V
1560