Liegenschaft Seegewann 19
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST
613
Betreff: Liegenschaft
Seegewann 19 Der Magistrat kann mitteilen, dass
der Wasserturm Teil der gesamten Liegenschaft ist und sich somit mit dem Erwerb
im Eigentum der neuen Eigentümer und Bauherren befindet. Der Wasserturm steht unter
Denkmalschutz, sodass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die
durchgeführten baulichen Veränderungen notwendig war und auch erteilt
wurde. Die Stellplätze
betreffend kann mitgeteilt werden, dass für das Hotel mit 58 Zimmern gemäß
Stellplatzsatzung 15 Stellplätze erforderlich sind. Weitere zwei Stellplätze
werden für Personalzimmer und Betriebswohnung benötigt, sodass sich ein
Gesamtbedarf von 17 Stellplätzen ergibt. 15 Stellplätze waren schon vor Beginn
der Baumaßnahme vorhanden, zwei weitere werden im Rahmen der Bautätigkeiten auf
der Freifläche geschaffen. Da es sich um eine private Baumaßnahme handelt, hat
der Magistrat keine Möglichkeit, den Bauherrn zu einer öffentlichen Vorstellung
seines Vorhabens zu verpflichten. Der Magistrat empfiehlt Bauherrn jedoch
regelmäßig, exponierte Bauvorhaben der Öffentlichkeit vorzustellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 05.02.2013, V 615