Liegenschaft Seegewann 19
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 613
Betreff: Liegenschaft Seegewann 19 Der Magistrat kann mitteilen, dass der Wasserturm Teil der gesamten Liegenschaft ist und sich somit mit dem Erwerb im Eigentum der neuen Eigentümer und Bauherren befindet. Der Wasserturm steht unter Denkmalschutz, sodass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die durchgeführten baulichen Veränderungen notwendig war und auch erteilt wurde. Die Stellplätze betreffend kann mitgeteilt werden, dass für das Hotel mit 58 Zimmern gemäß Stellplatzsatzung 15 Stellplätze erforderlich sind. Weitere zwei Stellplätze werden für Personalzimmer und Betriebswohnung benötigt, sodass sich ein Gesamtbedarf von 17 Stellplätzen ergibt. 15 Stellplätze waren schon vor Beginn der Baumaßnahme vorhanden, zwei weitere werden im Rahmen der Bautätigkeiten auf der Freifläche geschaffen. Da es sich um eine private Baumaßnahme handelt, hat der Magistrat keine Möglichkeit, den Bauherrn zu einer öffentlichen Vorstellung seines Vorhabens zu verpflichten. Der Magistrat empfiehlt Bauherrn jedoch regelmäßig, exponierte Bauvorhaben der Öffentlichkeit vorzustellen.