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Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei der Auswahl der SEV-Fahrwege wird vorrangig darauf geachtet, dass die Abweichungen vom regulären Linienweg der unterbrochenen Straßenbahn- oder Stadtbahnlinie nicht allzu groß sind, damit die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich gehalten werden können. Auf Grund der jeweilig vorhandenen/vorgegebenen Infrastruktur lässt es sich jedoch nicht immer vermeiden, dass es zwischen den Haltestellen des Schienenersatzverkehr (SEV) und den Originalhaltestellen Straßenbahn / Stadtbahn längere Laufwege gibt, welche durch die Fahrgäste überbrückt werden müssen. Zudem ist es, insbesondere im Stadtbahnbereich, nur eingeschränkt möglich, die Busse des SEV auch an den barrierefrei ausgebauten Originalhaltestellen der unterbrochenen Straßenbahn- bzw. Stadtbahnlinie halten zu lassen. Die durch die VGF im Rahmen eines ausgeschriebenen Schienenersatzverkehrs angeforderten Busse sollen ausschließlich mit Niederflurtechnik ausgerüstet sein. Fast alle bei der VGF zum Einsatz kommenden Niederflurbusse entsprechen dem seitens des RMV vorgegebenen "Mindeststandards für Busse im Rhein-Main-Verkehrsverbund" und verfügen somit über Rollstuhlrampen. Die VGF wird zukünftig darauf achten, dass Busse zum Einsatz kommen, welche mobilitätseingeschränkten Fahrgästen einen leichteren Ein- und Ausstieg an nicht barrierefrei ausgebauten SEV-Haltestellen ermöglichen.

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