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Fußgängerüberweg über die Ostbahnhofstraße zur Louis-Appia-Passage einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im angesprochenen Bereich kann kein zusätzlicher Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Dies ergibt sich aus § 26 Absatz 1 (5) der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Demnach dürfen in der Nähe von Lichtzeichenanlagen (hier: vorhandene Lichtzeichenanlage Bärenstraße/Ernst-Achilles-Platz und bereits vorhandener Fußgängerüberweg Danziger Platz) keine zusätzlichen Fußgängerüberwege angelegt werden. Hintergrund hierfür ist, dass Kraftfahrer_innen die auf das Grün der Lichtzeichenanlage zufahren, den Vorrang des Fußverkehrs an einem Fußgängerüberweg möglicherweise nicht erkennen.