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Alle vom Fritz-Schubert-Ring ausgehenden Wirtschaftswege im Obstanbau- und Landschaftsschutz-gebiet am Berger Südhang bis zur Gemarkungsgrenze des Naturschutzgebietes instand setzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei den in der Anregung bezeichneten Wegen handelt es sich um Naturwege, die grundsätzlich nicht zum Befahren insbesondere bei feuchter Witterung geeignet sind. In der Praxis führt das Befahren der im Landschaftsschutzgebiet beziehungsweise Naturschutzgebiet gelegenen Wege immer wieder zu Schäden an diesen. Der Magistrat wird die Wege in der trockenen Jahreszeit überprüfen und in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde starke Unebenheiten beseitigen lassen. Zum Auffüllen der Gras- und Felsenkieswege werden Naturmaterialien verwendet.