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Einrichtung einer öffentlichen Toilettenanlage am Affentorplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich muss im Rahmen eines stadtweiten Konzepts gewichtet werden, welche Standorte für die öffentliche Toilettenversorgung notwendig sind und an welchen Stellen mit wirtschaftlichen Mitteln eine möglichst große Zahl potenzieller Nutzer:innen angesprochen werden kann. Öffentliche Toiletten können daher nicht an jeder Sport-, Spiel- oder Freizeitmöglichkeit vorgehalten werden. Ziel ist es ist jedoch, für besonders frequentierte Standorte eine Grundversorgung sicherzustellen. Für viele Einzelstandorte in Grünanlagen oder an öffentlichen Plätzen kann eine Grundversorgung bereits durch bestehende Toilettenanlagen in einer zumutbaren Entfernung abgedeckt werden. Auch wenn im Stadtbereich nicht immer der direkte Weg zurückgelegt werden kann, wurde im Rahmen dieser Betrachtung angenommen, dass ein Radius von 600 Metern die zumutbare Entfernung beschreibt, in der es für Nutzer:innen möglich sein sollte, eine bestehende öffentliche Toilette zu erreichen. Im Falle des "Affentorplatzes" wären das die WC-Anlagen am Lokalbahnhof (ca. 150 Meter) und Brückenstraße (ca. 300 Meter).