Dringlichkeitsantrag zur Wingertstraße 21
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST
606
Betreff: Dringlichkeitsantrag zur Wingertstraße 21 Derzeit überwachen die beteiligten
Ämter, die Bauaufsicht und das Amt für Wohnungswesen, die Baustelle engmaschig.
Die Baustelle wird mindestens einmal pro Woche vor Ort kontrolliert. Bis Ende
Februar wurden insgesamt 42 Ortsbesichtigungen durchgeführt. Die Leitungsebene
ist jederzeit über den aktuellen Sachstand informiert. Alle Dachflächen sind provisorisch abgedichtet. Zur
fachlichen Begleitung der Maßnahmen wurde vom Magistrat ein externer
Dachdeckermeister hinzugezogen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen im Sinne der
Gefahrenabwehr wird bei jeder Bauüberwachung beurteilt. Der Magistrat trifft als untere Bauaufsichtsbehörde
die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen, wenn bei baulichen
Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden.
In dieser Funktion wird der
Magistrat sicherstellen, dass die Bausubstanz des Gebäudes in der Wingertstraße
21 keinen weiteren Schaden nimmt und vermeidbare Belästigungen und Nachteile
nicht entstehen. Solange nicht konkret nachgewiesen wird, wie die Bauarbeiten
ohne die Verursachung weiterer Schäden bzw. Beeinträchtigungen an dem Gebäude
fortgesetzt werden können, werden Bauarbeiten im oberen Gebäudebereich nicht
zugelassen. Es hat 2016 einen Bauleiterwechsel
gegeben. § 51 Abs. 2 der Hessischen Bauordnung verlangt ausdrücklich, dass die
mit der Bauleitung beauftragte Person die für ihre Aufgabe erforderliche
Sachkunde und Erfahrung besitzen muss. Die Qualifikation der Bauleitung ist
allerdings gegenüber den Unteren Bauaufsichtsbehörden nicht nachzuweisen. Es
ist Aufgabe der Bauherrschaft, sich über die Eignung der für die Bauleitung
vorgesehenen Person zu vergewissern. Der Zoll wurde bisher nicht eingebunden. Der Zoll
überprüft hier nicht die "Einhaltung von Mindeststandards", sondern wird nur im
Rahmen von möglicher Schwarzarbeit tätig. Ein Verdacht auf Schwarzarbeit liegt
dem Magistrat nicht vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.01.2016, OM 4871