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Dringlichkeitsantrag zur Wingertstraße 21

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 606 Betreff: Dringlichkeitsantrag zur Wingertstraße 21 Derzeit überwachen die beteiligten Ämter, die Bauaufsicht und das Amt für Wohnungswesen, die Baustelle engmaschig. Die Baustelle wird mindestens einmal pro Woche vor Ort kontrolliert. Bis Ende Februar wurden insgesamt 42 Ortsbesichtigungen durchgeführt. Die Leitungsebene ist jederzeit über den aktuellen Sachstand informiert. Alle Dachflächen sind provisorisch abgedichtet. Zur fachlichen Begleitung der Maßnahmen wurde vom Magistrat ein externer Dachdeckermeister hinzugezogen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen im Sinne der Gefahrenabwehr wird bei jeder Bauüberwachung beurteilt. Der Magistrat trifft als untere Bauaufsichtsbehörde die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen, wenn bei baulichen Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden. In dieser Funktion wird der Magistrat sicherstellen, dass die Bausubstanz des Gebäudes in der Wingertstraße 21 keinen weiteren Schaden nimmt und vermeidbare Belästigungen und Nachteile nicht entstehen. Solange nicht konkret nachgewiesen wird, wie die Bauarbeiten ohne die Verursachung weiterer Schäden bzw. Beeinträchtigungen an dem Gebäude fortgesetzt werden können, werden Bauarbeiten im oberen Gebäudebereich nicht zugelassen. Es hat 2016 einen Bauleiterwechsel gegeben. § 51 Abs. 2 der Hessischen Bauordnung verlangt ausdrücklich, dass die mit der Bauleitung beauftragte Person die für ihre Aufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen muss. Die Qualifikation der Bauleitung ist allerdings gegenüber den Unteren Bauaufsichtsbehörden nicht nachzuweisen. Es ist Aufgabe der Bauherrschaft, sich über die Eignung der für die Bauleitung vorgesehenen Person zu vergewissern. Der Zoll wurde bisher nicht eingebunden. Der Zoll überprüft hier nicht die "Einhaltung von Mindeststandards", sondern wird nur im Rahmen von möglicher Schwarzarbeit tätig. Ein Verdacht auf Schwarzarbeit liegt dem Magistrat nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.01.2016, OM 4871

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