"Transparent-Bannermast" für Vereine für die Straße Alt-Schwanheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2011, ST 606
Betreff: "Transparent-Bannermast" für Vereine für die Straße Alt-Schwanheim Nach der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren sind dauerhaft eingebaute Fahnenmasten nicht genehmigungsfähig. Spannbandmasten sind dem gleichzusetzen. Zudem lassen die vorhandenen Leitungstrassen mit der Wahrung der notwendigen Abstände einen Einbau von ausreichend großen Fundamenten für derartige Masten nicht zu. Der Anregung des Ortsbeirats kann daher nicht entsprochen werden.