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Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1: Der ungenehmigt vom Pächter angebrachte Stacheldraht wurde auf Veranlassung des Magistrats umgehend durch den Pächter entfernt. Zu 2: Das Parkcafé im Grüneburgpark ist im Rahmen eines Pachtverhältnisses vertraglich überlassen. Die grundsätzliche Entscheidung über die Öffnung des umlaufenden Balkons im Obergeschoss würde vertragsgemäß zunächst beim Pächter liegen. Der Magistrat hat sich mit dem Pächter zu diesem Thema abgestimmt. Demnach würde eine Öffnung des Balkons umfangreichere Sicherungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen, wie u. a. die Erhöhung der Brüstung, erforderlich machen. Die erforderlichen Mittel stehen dem Magistrat nicht zur Verfügung. Der Magistrat sowie der Pächter halten eine Öffnung des Balkons auch aufgrund der zahlreichen Vorfälle von Vandalismus nicht für sinnvoll. Bereits in der Vergangenheit war das denkmalgeschützte und geschichtsträchtige Gebäude mehrfach Ziel von Vandalismus. Konkret wurden u. a. die Außenwände mehrfach mit Graffiti beschmiert und Gegenstände wie Glasflaschen von der Parkfläche aus auf den verschlossenen umlaufenden Balkon im Obergeschoss geworfen. Es muss davon ausgegangen werden, dass das Parkcafé mit einer pauschalen und dauerhaften Öffnung des Balkons für die Öffentlichkeit zusätzliche gravierende Schäden erleiden würde.