Lärmschutz im Bereich des Grüneburgparks
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.03.2019, ST 604 Betreff: Lärmschutz im Bereich des
Grüneburgparks zu den Fragen 1. und 2.:
Informationen zur Lärmbelastung können der
Lärmkartierung des Landes Hessen entnommen werden. Diese Lärmkartierung kann
über die Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und
Geologie eingesehen werden: www.hlnug.de - Stichwort "Lärmviewer" - aufgerufen
werden. Bereiche des Grüneburgparkes, die in
der Nähe der stark befahrenen Miquelallee liegen, sind einer erhöhten
Lärmbelastung ausgesetzt. Teilweise werden hier Schallpegel von über 60 db(A)
erreicht. Allerdings weist kaum ein Parkteil Schallpegel von unter 50 db(A)
auf. Dies ist typisch für eine Großstadt wie Frankfurt am Main, auch andere
städtische Parkanlagen sind dem Lärm von Verkehrswegen ausgesetzt. Anders, als von den besorgten Parknutzern angenommen,
existiert kein Grenzwert in Höhe von 45 db(A) für den Grüneburgpark.
Möglicherweise wurde hier der Immissionsrichtwert der TA Lärm, der Kurgebiete,
Krankenhäuser und Pflegeanstalten vor Gewerbelärm schützten soll, irrtümlich
herangezogen. Die TA Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und gilt weder für Grünanlagen noch für
die Beurteilung von Straßenverkehrslärm. Es gibt keine rechtlichen Bedenken gegenüber der
aktuellen Lärmbelastung des Grüneburgparks durch die ihn umgebenden Straßen.
Auch ist anzunehmen, dass sich Menschen, die den Grüneburgpark nutzen,
überwiegend in den Bereichen aufhalten, die sie subjektiv als nicht belastend
wahrnehmen. Da keine Grenzwertüberschreitungen
vorliegen, besteht kein Handlungsbedarf hinsichtlich der angefragten Kontrollen
durch die Polizei.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.01.2019, V
1131