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Lärmschutz im Bereich des Grüneburgparks

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 604 Betreff: Lärmschutz im Bereich des Grüneburgparks zu den Fragen 1. und 2.: Informationen zur Lärmbelastung können der Lärmkartierung des Landes Hessen entnommen werden. Diese Lärmkartierung kann über die Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie eingesehen werden: www.hlnug.de - Stichwort "Lärmviewer" - aufgerufen werden. Bereiche des Grüneburgparkes, die in der Nähe der stark befahrenen Miquelallee liegen, sind einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt. Teilweise werden hier Schallpegel von über 60 db(A) erreicht. Allerdings weist kaum ein Parkteil Schallpegel von unter 50 db(A) auf. Dies ist typisch für eine Großstadt wie Frankfurt am Main, auch andere städtische Parkanlagen sind dem Lärm von Verkehrswegen ausgesetzt. Anders, als von den besorgten Parknutzern angenommen, existiert kein Grenzwert in Höhe von 45 db(A) für den Grüneburgpark. Möglicherweise wurde hier der Immissionsrichtwert der TA Lärm, der Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten vor Gewerbelärm schützten soll, irrtümlich herangezogen. Die TA Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und gilt weder für Grünanlagen noch für die Beurteilung von Straßenverkehrslärm. Es gibt keine rechtlichen Bedenken gegenüber der aktuellen Lärmbelastung des Grüneburgparks durch die ihn umgebenden Straßen. Auch ist anzunehmen, dass sich Menschen, die den Grüneburgpark nutzen, überwiegend in den Bereichen aufhalten, die sie subjektiv als nicht belastend wahrnehmen. Da keine Grenzwertüberschreitungen vorliegen, besteht kein Handlungsbedarf hinsichtlich der angefragten Kontrollen durch die Polizei. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1131

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