Kritik am regelmäßigen Abschleppen falsch parkender Pkws an der Ecke Schadowstraße/Schwanthalerstraße und Ecke Schwanthalerstraße/Morgensternstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST
604
Betreff: Kritik am
regelmäßigen Abschleppen falsch parkender Pkws an der Ecke
Schadowstraße/Schwanthalerstraße und Ecke
Schwanthalerstraße/Morgensternstraße Das Parkverbot an Kreuzungen und
Einmündungen ergibt sich bereits aus § 12 Abs. 3 Ziff. 1
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und erstreckt sich jeweils bis zu 5 Meter von
den Schnittpunkten zu den Fahrbahnkanten. Ferner sind im Bereich der genannten
Einmündung zum Schutze von Fußgängern wie auch von Schulkindern
Fußgängerüberwege (Z. 293 StVO) vorhanden. Hier besteht entsprechend ebenfalls
gemäß § 12 Abs. 1 Ziff. 4 StVO ein Haltverbot von jeweils 5 Metern.
Vor diesem Hintergrund vermag der Magistrat ein
Erfordernis an einer zusätzlichen Kennzeichnung eines gesetzlich vorgegebenen
und ausschließlich der Sicherheit des fußläufigen Verkehrs dienenden
Parkverbots nicht zu erkennen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.12.2010, OM 4845