Unterführung Karl-Blum-Allee/Kurmainzer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST
602
Betreff: Unterführung
Karl-Blum-Allee/Kurmainzer Straße Die zuständigen Fachämter haben die
Verkehrssituation an der Unterführung im Bereich der Karl-Blum-Allee/Kurmainzer
Straße vor Ort betrachtet. Die beengte bauliche Situation erlaubt es
Radfahrerinnen und Radfahrern das Brückenbauwerk nur in langsamer
Geschwindigkeit zu durchfahren. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme aller
VerkehrsteilnehmerInnen ist eine konfliktfreie Querung der Unterführung
problemlos möglich. Der Magistrat sieht daher keine Veranlassung,
Maßnahmen an der Unterführung Karl-Blum-Allee/ Kurmainzer Straße zu
ergreifen. Der Magistrat erinnert außerdem
daran, dass mit der Regionaltangente West (RTW) die als gemauertes Gewölbe
bestehende Eisenbahnunterführung Karl-Blum-Allee, die entgegen erster Annahmen
nicht unter Denkmalschutz steht, im Zuge des Streckenausbaus abgebrochen werden
muss. An Ort und Stelle wird ein Ersatzbauwerk als Stahlbetonrahmen mit einer
lichten Breite von 3,50 m und einer lichten Höhe von 2,50 m entstehen. Aufgrund
der geringen Höhenlage der Gleise wird die Unterführung analog zum Bestand mit
jeweils drei Stufen und jeweils einer 6 m langen Rampe mit 6 % Neigung auf
beiden Seiten an das Straßenniveau angeschlossen. Durch den zweigleisigen
Ausbau der Strecke wird die Unterführung etwas länger als heute. Zusätzlich entsteht etwa 100 m weiter südlich (in
Verlängerung der Herbesthaler Straße), im Zusammenhang mit dem geplanten
RTW-Haltepunkt "Stadtpark Höchst" an dessen nördlichem Bahnsteigzugang, eine
weitere Unterführung für den Fuß- und Radverkehr, die ebenfalls eine
barrierefreie Querung der Bahnanlage ermöglicht. (Siehe hierzu Anlage 4 des
M-Vortrags M 218 vom 11.12.2015). Somit wird perspektivisch die Situation für
Fußgänger und RadfahrerInnen auch durch die weitere Unterführung deutlich
verbessert. Angesichts der RTW-Planung sind
daher kurzfristige bauliche Veränderungen auch aus wirtschaftlichen Gründen
nicht zielführend. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 30.08.2016, V 109