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Unterführung Karl-Blum-Allee/Kurmainzer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 602 Betreff: Unterführung Karl-Blum-Allee/Kurmainzer Straße Die zuständigen Fachämter haben die Verkehrssituation an der Unterführung im Bereich der Karl-Blum-Allee/Kurmainzer Straße vor Ort betrachtet. Die beengte bauliche Situation erlaubt es Radfahrerinnen und Radfahrern das Brückenbauwerk nur in langsamer Geschwindigkeit zu durchfahren. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme aller VerkehrsteilnehmerInnen ist eine konfliktfreie Querung der Unterführung problemlos möglich. Der Magistrat sieht daher keine Veranlassung, Maßnahmen an der Unterführung Karl-Blum-Allee/ Kurmainzer Straße zu ergreifen. Der Magistrat erinnert außerdem daran, dass mit der Regionaltangente West (RTW) die als gemauertes Gewölbe bestehende Eisenbahnunterführung Karl-Blum-Allee, die entgegen erster Annahmen nicht unter Denkmalschutz steht, im Zuge des Streckenausbaus abgebrochen werden muss. An Ort und Stelle wird ein Ersatzbauwerk als Stahlbetonrahmen mit einer lichten Breite von 3,50 m und einer lichten Höhe von 2,50 m entstehen. Aufgrund der geringen Höhenlage der Gleise wird die Unterführung analog zum Bestand mit jeweils drei Stufen und jeweils einer 6 m langen Rampe mit 6 % Neigung auf beiden Seiten an das Straßenniveau angeschlossen. Durch den zweigleisigen Ausbau der Strecke wird die Unterführung etwas länger als heute. Zusätzlich entsteht etwa 100 m weiter südlich (in Verlängerung der Herbesthaler Straße), im Zusammenhang mit dem geplanten RTW-Haltepunkt "Stadtpark Höchst" an dessen nördlichem Bahnsteigzugang, eine weitere Unterführung für den Fuß- und Radverkehr, die ebenfalls eine barrierefreie Querung der Bahnanlage ermöglicht. (Siehe hierzu Anlage 4 des M-Vortrags M 218 vom 11.12.2015). Somit wird perspektivisch die Situation für Fußgänger und RadfahrerInnen auch durch die weitere Unterführung deutlich verbessert. Angesichts der RTW-Planung sind daher kurzfristige bauliche Veränderungen auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht zielführend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 109

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