Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U 5?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST
602
Betreff: Wie ist der
aktuelle Planungsstand zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U 5? Zu Frage 1: Aufgrund der Beschlüsse zum Haushalt
2013 erfolgt die Wiederaufnahme der Planungen zur Verlängerung der U5 bis zur
Endhaltestelle Frankfurter Berg ab 2017, so dass sich zur Dauer der Baumaßnahme
gegenwärtig keine konkreten Aussagen treffen lassen. Nach gegenwärtiger
Abschätzung kann diese jedoch ca. 20 Monate andauern. In Bezug auf das Projekt
"Städtebauliche Neuordnung im Bereich Frankfurter Berg" liegt noch kein
schlüssiges städtebauliches Gesamtkonzept vor, so dass noch keine Aussage zum
Bauzeitraum getroffen werden kann. Zu Frage 2: Für den Bau der Endstation müssen die 8 direkt an
die Homburger Landstraße angrenzenden Kleingarten-Parzellen entfallen. Alle
übrigen Kleingärten bleiben erhalten. Zu Frage 3: Der Kreisverkehrsplatz (StVV-Beschluss § 8816, M 151
vom 26.07.2010) wird im Zuge der U-Bahnverlängerung mit hergestellt. Eine
mögliche Anbindung an die Julius-Brecht-Straße ist hierbei berücksichtigt.
Zu Frage 4: Der Siegerentwurf des städtebaulichen
Ideenwettbewerbs sieht den Abriss der Quartiersgarage vor. Dieser ist auch
Voraussetzung für die Anbindung der Julius-Brecht-Straße an den
Kreisverkehrsplatz. Da noch kein schlüssiges städtebauliches Gesamtkonzept
vorliegt, kann noch kein Abrissdatum genannt werden. Zu Frage 5: Der Magistrat sieht den vollständigen Ersatz der 341
Stellplätze der Quartiersgarage vor, wobei ein Teil davon im öffentlichen
Straßenraum nachgewiesen werden kann. Es liegt noch kein überzeugendes
Stellplatzkonzept vor, so dass noch keine Aussagen zu Form und Verortung der
neuen Stellplätze sowie der Miethöhe für die Nutzer getroffen werden können.
Zu Frage 6: Aufgrund der in den Antworten zu Frage 1 und 4
dargelegten Ausgangslage kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden.
Zu Frage 7: Die Verhandlungen mit dem Eigentümer haben bislang
weder ein abschließendes städtebauliches Konzept noch einen Bauphasenplan
ergeben. Es ist noch nicht geklärt, ob die neuen Stellplätze alle vor dem
Abriss der Quartiersgarage errichtet und benutzt werden können. Sollte dies
nicht der Fall sein, sollen in der Bauphase den Nutzern Ersatzstellplätze in
entsprechender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 8: Im Zuge der weitergehenden Planungen wurde
entschieden, von einem Abriss des Jugendhauses abzurücken, so dass dieses in
der jetzigen Form bestehen bleiben und in die neue städtebauliche
Gesamtkonzeption integriert werden wird. Zu Frage 9: Die Rettungsdienste wurden angesichts des frühen
Planungsstadiums noch nicht eingebunden. Dies wird geschehen, sobald die
Planungen einen entsprechend Konkretisierungsgrad erreicht haben. Zu Frage 10: Der rechtskräftige Bebauungsplan NW 101b Nr. 1 setzt
Allgemeine Wohngebiete, "Baugrundstücke für Garagen und eine Tankstelle" sowie
die Verkehrsflächen der Julius-Brecht-Straße fest. Inwieweit sich daraus
Beschränkungen bzw. Erfordernisse für eine Änderung des Bebauungsplans ergeben,
kann abschließend erst mit Vorliegen eines städtebaulichen Konzeptes beurteilt
werden. Zu Frage 11: Erst wenn ein endgültiges städtebauliches Konzept
vorliegt, kann abgeschätzt werden, ob dessen planungsrechtliche Umsetzung im
Wege einer Befreiung gemäß § 31 BauGB erfolgen kann oder ob eine Änderung des
Bebauungsplans erforderlich werden und wie dieses Verfahren konkret und
zeitlich ablaufen wird. Zu Frage 12: Die Grundsanierung "Berkersheimer Weg" soll bereits
im Vorfeld erfolgen. Sofern alle Rahmenbedingungen vorliegen, kann
voraussichtlich noch im Jahr 2014 mit dem Bau begonnen werden. Die beiden
Maßnahmen werden daher nicht zeitgleich bzw. gemeinsam durchgeführt. Zu Frage 13: Der Bau der Maßnahme wird abschnittsweise
durchgeführt, bei der ständig eine Richtungsfahrbahn zur Verfügung stehen wird.
Hierdurch werden die Beeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten. Zu Frage 14: Die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmobergrenzen
werden eingehalten. Sie richten sich nach der "Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" vom 19. August 1970. Für die
Hochbaumaßnahmen werden die konkreten Anforderungen und ggf. Auflagen
hinsichtlich des Lärmschutzes in der Bauphase im Baugenehmigungsverfahren
festgelegt. Zu Frage 15: Während der gesamten Baumaßnahme werden analog zu
anderen größeren von der VGF durchgeführten Baumaßnahmen ein Baubüro vor Ort
mit wöchentlichen Sprechstunden, ein "Runder Tisch" nach Bedarf und eine
Bürgerhotline eingerichtet. Des Weiteren erfolgt eine regelmäßige Teilnahme an
den Ortsbeiratssitzungen. Zu Frage 16: Hierzu können vom Magistrat keine Angaben gemacht
werden, da die Deutsche Bahn AG Vorhabensträger für den Ausbau der
Main-Weser-Bahn ist. Zu Frage 17: Die Anwohner werden durch die Baumaßnahme
"Verlängerung der U5 zum Frankfurter Berg" keinem "Rund um die Uhr" Baulärm
ausgesetzt sein, da die Baumaßnahmen ausschließlich tagsüber stattfinden. Zum
zeitlichen Bauablauf der Main-Weser-Bahn können vom Magistrat gegenwärtig keine
Angaben gemacht werden. Zu Frage 18 und 19: Zum gegebenen Zeitpunkt wird eine Vorstellung der
Gesamtkonzeption im Ortsbeirat 10 erfolgen, in der vorgebrachte Hinweise der
Bevölkerung gegebenenfalls noch Berücksichtigung finden können. Ein Termin für
eine Informationsveranstaltung wird nach Vorliegen eines entsprechenden
Planungsstands in Abstimmung mit dem Ortsbeirat festgesetzt und dann
rechtzeitig bekannt gegeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.01.2013, V 609