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Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U 5?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 602 Betreff: Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U 5? Zu Frage 1: Aufgrund der Beschlüsse zum Haushalt 2013 erfolgt die Wiederaufnahme der Planungen zur Verlängerung der U5 bis zur Endhaltestelle Frankfurter Berg ab 2017, so dass sich zur Dauer der Baumaßnahme gegenwärtig keine konkreten Aussagen treffen lassen. Nach gegenwärtiger Abschätzung kann diese jedoch ca. 20 Monate andauern. In Bezug auf das Projekt "Städtebauliche Neuordnung im Bereich Frankfurter Berg" liegt noch kein schlüssiges städtebauliches Gesamtkonzept vor, so dass noch keine Aussage zum Bauzeitraum getroffen werden kann. Zu Frage 2: Für den Bau der Endstation müssen die 8 direkt an die Homburger Landstraße angrenzenden Kleingarten-Parzellen entfallen. Alle übrigen Kleingärten bleiben erhalten. Zu Frage 3: Der Kreisverkehrsplatz (StVV-Beschluss § 8816, M 151 vom 26.07.2010) wird im Zuge der U-Bahnverlängerung mit hergestellt. Eine mögliche Anbindung an die Julius-Brecht-Straße ist hierbei berücksichtigt. Zu Frage 4: Der Siegerentwurf des städtebaulichen Ideenwettbewerbs sieht den Abriss der Quartiersgarage vor. Dieser ist auch Voraussetzung für die Anbindung der Julius-Brecht-Straße an den Kreisverkehrsplatz. Da noch kein schlüssiges städtebauliches Gesamtkonzept vorliegt, kann noch kein Abrissdatum genannt werden. Zu Frage 5: Der Magistrat sieht den vollständigen Ersatz der 341 Stellplätze der Quartiersgarage vor, wobei ein Teil davon im öffentlichen Straßenraum nachgewiesen werden kann. Es liegt noch kein überzeugendes Stellplatzkonzept vor, so dass noch keine Aussagen zu Form und Verortung der neuen Stellplätze sowie der Miethöhe für die Nutzer getroffen werden können. Zu Frage 6: Aufgrund der in den Antworten zu Frage 1 und 4 dargelegten Ausgangslage kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. Zu Frage 7: Die Verhandlungen mit dem Eigentümer haben bislang weder ein abschließendes städtebauliches Konzept noch einen Bauphasenplan ergeben. Es ist noch nicht geklärt, ob die neuen Stellplätze alle vor dem Abriss der Quartiersgarage errichtet und benutzt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, sollen in der Bauphase den Nutzern Ersatzstellplätze in entsprechender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 8: Im Zuge der weitergehenden Planungen wurde entschieden, von einem Abriss des Jugendhauses abzurücken, so dass dieses in der jetzigen Form bestehen bleiben und in die neue städtebauliche Gesamtkonzeption integriert werden wird. Zu Frage 9: Die Rettungsdienste wurden angesichts des frühen Planungsstadiums noch nicht eingebunden. Dies wird geschehen, sobald die Planungen einen entsprechend Konkretisierungsgrad erreicht haben. Zu Frage 10: Der rechtskräftige Bebauungsplan NW 101b Nr. 1 setzt Allgemeine Wohngebiete, "Baugrundstücke für Garagen und eine Tankstelle" sowie die Verkehrsflächen der Julius-Brecht-Straße fest. Inwieweit sich daraus Beschränkungen bzw. Erfordernisse für eine Änderung des Bebauungsplans ergeben, kann abschließend erst mit Vorliegen eines städtebaulichen Konzeptes beurteilt werden. Zu Frage 11: Erst wenn ein endgültiges städtebauliches Konzept vorliegt, kann abgeschätzt werden, ob dessen planungsrechtliche Umsetzung im Wege einer Befreiung gemäß § 31 BauGB erfolgen kann oder ob eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich werden und wie dieses Verfahren konkret und zeitlich ablaufen wird. Zu Frage 12: Die Grundsanierung "Berkersheimer Weg" soll bereits im Vorfeld erfolgen. Sofern alle Rahmenbedingungen vorliegen, kann voraussichtlich noch im Jahr 2014 mit dem Bau begonnen werden. Die beiden Maßnahmen werden daher nicht zeitgleich bzw. gemeinsam durchgeführt. Zu Frage 13: Der Bau der Maßnahme wird abschnittsweise durchgeführt, bei der ständig eine Richtungsfahrbahn zur Verfügung stehen wird. Hierdurch werden die Beeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten. Zu Frage 14: Die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmobergrenzen werden eingehalten. Sie richten sich nach der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" vom 19. August 1970. Für die Hochbaumaßnahmen werden die konkreten Anforderungen und ggf. Auflagen hinsichtlich des Lärmschutzes in der Bauphase im Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Zu Frage 15: Während der gesamten Baumaßnahme werden analog zu anderen größeren von der VGF durchgeführten Baumaßnahmen ein Baubüro vor Ort mit wöchentlichen Sprechstunden, ein "Runder Tisch" nach Bedarf und eine Bürgerhotline eingerichtet. Des Weiteren erfolgt eine regelmäßige Teilnahme an den Ortsbeiratssitzungen. Zu Frage 16: Hierzu können vom Magistrat keine Angaben gemacht werden, da die Deutsche Bahn AG Vorhabensträger für den Ausbau der Main-Weser-Bahn ist. Zu Frage 17: Die Anwohner werden durch die Baumaßnahme "Verlängerung der U5 zum Frankfurter Berg" keinem "Rund um die Uhr" Baulärm ausgesetzt sein, da die Baumaßnahmen ausschließlich tagsüber stattfinden. Zum zeitlichen Bauablauf der Main-Weser-Bahn können vom Magistrat gegenwärtig keine Angaben gemacht werden. Zu Frage 18 und 19: Zum gegebenen Zeitpunkt wird eine Vorstellung der Gesamtkonzeption im Ortsbeirat 10 erfolgen, in der vorgebrachte Hinweise der Bevölkerung gegebenenfalls noch Berücksichtigung finden können. Ein Termin für eine Informationsveranstaltung wird nach Vorliegen eines entsprechenden Planungsstands in Abstimmung mit dem Ortsbeirat festgesetzt und dann rechtzeitig bekannt gegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2013, V 609

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