Über Mobilfunkmasten informieren und Ballung vermeiden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.03.2019, ST 600 Betreff: Über Mobilfunkmasten informieren und
Ballung vermeiden Die vom Ortsbeirat gewünschten
Informationen zu Mobilfunkanlagen liegen dem Magistrat nicht vor. Dem Magistrat
obliegt lediglich die baurechtliche Beurteilung der Mobilfunkanlagen, wobei
sowohl deren Neuerrichtung als auch die Modernisierung oder der Austausch nach
der Hessischen Bauordnung im Wesentlichen genehmigungsfrei gestellt sind.
Die immissionsrechtliche Beurteilung
erfolgt durch das Regierungspräsidium Darmstadt und die Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, die auf ihrer
Internetseite www.bundesnetzagentur.de in der sogenannten EMF-Datenbank alle
bundesweit vorhandenen standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen
veröffentlicht.
Funksendeanlagen dürfen nur
betrieben werden, wenn die erforderliche Standortbescheinigung vorliegt. Für
deren Erteilung ist die Bundesnetzagentur zuständig. Die Standortbescheinigung
weist unter Berücksichtigung von etwaigen am vorgesehenen Standort bereits
vorhandenen Funkanlagen Sicherheitsabstände aus und bescheinigt, dass außerhalb
dieser Sicherheitsabstände die gesetzlich festgelegten Grenzwerte eingehalten
werden. Ist die Einhaltung der Grenzwerte in Bereichen, in denen sich Personen
aufhalten können, wie z. B. Wohnungen oder Büros, nicht möglich, so wird die
Standortbescheinigung nicht erteilt und die Mobilfunkanlage darf dort nicht
betrieben werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.11.2018, OM 4049