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Über Mobilfunkmasten informieren und Ballung vermeiden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 600 Betreff: Über Mobilfunkmasten informieren und Ballung vermeiden Die vom Ortsbeirat gewünschten Informationen zu Mobilfunkanlagen liegen dem Magistrat nicht vor. Dem Magistrat obliegt lediglich die baurechtliche Beurteilung der Mobilfunkanlagen, wobei sowohl deren Neuerrichtung als auch die Modernisierung oder der Austausch nach der Hessischen Bauordnung im Wesentlichen genehmigungsfrei gestellt sind. Die immissionsrechtliche Beurteilung erfolgt durch das Regierungspräsidium Darmstadt und die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, die auf ihrer Internetseite www.bundesnetzagentur.de in der sogenannten EMF-Datenbank alle bundesweit vorhandenen standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen veröffentlicht. Funksendeanlagen dürfen nur betrieben werden, wenn die erforderliche Standortbescheinigung vorliegt. Für deren Erteilung ist die Bundesnetzagentur zuständig. Die Standortbescheinigung weist unter Berücksichtigung von etwaigen am vorgesehenen Standort bereits vorhandenen Funkanlagen Sicherheitsabstände aus und bescheinigt, dass außerhalb dieser Sicherheitsabstände die gesetzlich festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Ist die Einhaltung der Grenzwerte in Bereichen, in denen sich Personen aufhalten können, wie z. B. Wohnungen oder Büros, nicht möglich, so wird die Standortbescheinigung nicht erteilt und die Mobilfunkanlage darf dort nicht betrieben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4049

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