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Leerstand Rappstraße Nr. 6

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 5 Betreff: Leerstand Rappstraße Nr. 6 Dem Magistrat sind die Verwendungsabsichten des Eigentümers der Liegenschaft Rappstraße 6 nicht bekannt. Ein Bauantrag, eine Bauvoranfrage oder dergleichen liegen nicht vor. Hinsichtlich des andauernden Leerstandes ist zu bemerken, dass dem Magistrat mit Wegfall des Wohnraumzweckentfremdungsverbotes im Jahr 2004 keine rechtliche Handhabe mehr zur Verfügung steht, gegen Leerstände vorzugehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 503

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