Leerstand Rappstraße Nr. 6
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST
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Betreff: Leerstand
Rappstraße Nr. 6 Dem Magistrat sind die Verwendungsabsichten des
Eigentümers der Liegenschaft Rappstraße 6 nicht bekannt. Ein Bauantrag, eine
Bauvoranfrage oder dergleichen liegen nicht vor. Hinsichtlich des andauernden Leerstandes ist zu
bemerken, dass dem Magistrat mit Wegfall des Wohnraumzweckentfremdungsverbotes
im Jahr 2004 keine rechtliche Handhabe mehr zur Verfügung steht, gegen
Leerstände vorzugehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.09.2012, V 503