Spielplatz Rebgärten/Am Großen Berge
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST
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Betreff: Spielplatz
Rebgärten/Am Großen Berge Zu Pkt. 1: Der Magistrat wird den Spielplatz entsprechend
sichern. Die Mittel hierfür werden aus dem Spielplatzprioritätenprogramm 2012
bereitgestellt.
Zu Pkt. 3: Der Spielplatz ist mit
Hundeverbotsschildern ausgestattet und darf demnach von Hunden und deren
Haltern nicht betreten werden. Bei Kontrollen vor Ort im Zeitraum vom
10.Oktober bis zum 25.Oktober wurden keine Hundehalter angetroffen. Zu Pkt. 2 und 4: Die Liegenschaft wurde durch den Magistrat,
vertreten durch das Ordnungsamt und das Drogenreferat, mehrfach kontrolliert.
Darüber hinaus wurde hier Kontakt zum 12. Polizeirevier aufgenommen. Hierbei
kann noch Folgendes festgehalten werden: Aus Sicht des 12. Polizeirevieres ist die
Örtlichkeit als unproblematisch einzustufen. Es konnten keine Hinweise auf
Drogenkonsum festgestellt werden. Bei den Kontrollen stellte sich die
Örtlichkeit in einem guten Zustand dar, die Papierkörbe waren geleert und die
Bänke waren sauber. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich in den
Sommermonaten in dem Bereich Jugendliche treffen. Die Örtlichkeit wird neben den Kontrollen durch das 12.Revier im Rahmen des Streifendienstes der
Stadtpolizei begangen. Da die Stadtpolizei aufgrund ihrer umfangreichen
Aufgaben der Gefahrenabwehr im gesamten Stadtgebiet tätig ist, kann eine
kontinuierliche Präsenz in diesem Stadtteil nicht gewährleistet werden.
Gleichwohl wird der Spielplatz vor dem Hintergrund der Anregung des
Ortsbeirates weiterhin kontrolliert werden. Sollte es trotz Überwachungsmaßnahmen zu
Beschwerdesituationen kommen, können sich Anwohner direkt an das
Sicherheitstelefon der Stadtpolizei unter 069 / 212 - 44044 wenden. Sie
erreichen dort rund um die Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
erforderliche Maßnahmen unverzüglich einleiten werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.09.2011, OM 436