Briefkasten für Alt Ginnheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST
597
Betreff: Briefkasten für
Alt Ginnheim Dem Wunsch des Ortsbeirates
entsprechend hat sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit der
Deutsche Post AG in Verbindung gesetzt und zur Antwort erhalten: "Dass die
aktuell im Stadtteil aufgestellten Briefkästen nach ihren Standorten
ausnahmslos den Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung
entsprechen. Danach müssen die Briefkästen so ausreichend vorhanden sein, dass
die Kunden in zusammenhängend bebauten Wohngebieten in der Regel nicht mehr als
1.000 Meter bis zum nächsten Briefkasten zurückzulegen haben. Der
Verordnungsgeber hat bei der Vorgabe für die Standorte von Briefkästen bewusst
auf ein Quantitätskriterium (Anzahl der Briefkästen) verzichtet und als klare
einzuhaltende Regelung ausschließlich dieses Qualitätskriterium
(Erreichbarkeit) - und das zudem aus Sicht der Kunden - vorgegeben."
Die Deutsche Post AG teilt weiterhin mit, dass die
mögliche Aufstellung eines darüber hinaus im Ortskern von Alt-Ginnheim
erbetenen Briefkastens im Rahmen weiterer Planungen voraussichtlich
abschließend zum 2. Quartalsende dennoch geprüft werde. Über das Ergebnis
dieser Prüfungen wird die Deutsche Post AG zeitnah informieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2013, OM 1826