Briefkasten für Alt Ginnheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 597
Betreff: Briefkasten für Alt Ginnheim Dem Wunsch des Ortsbeirates entsprechend hat sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit der Deutsche Post AG in Verbindung gesetzt und zur Antwort erhalten: "Dass die aktuell im Stadtteil aufgestellten Briefkästen nach ihren Standorten ausnahmslos den Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung entsprechen. Danach müssen die Briefkästen so ausreichend vorhanden sein, dass die Kunden in zusammenhängend bebauten Wohngebieten in der Regel nicht mehr als
- 000 Meter bis zum nächsten Briefkasten zurückzulegen haben. Der Verordnungsgeber hat bei der Vorgabe für die Standorte von Briefkästen bewusst auf ein Quantitätskriterium (Anzahl der Briefkästen) verzichtet und als klare einzuhaltende Regelung ausschließlich dieses Qualitätskriterium (Erreichbarkeit) - und das zudem aus Sicht der Kunden - vorgegeben." Die Deutsche Post AG teilt weiterhin mit, dass die mögliche Aufstellung eines darüber hinaus im Ortskern von Alt-Ginnheim erbetenen Briefkastens im Rahmen weiterer Planungen voraussichtlich abschließend zum
- Quartalsende dennoch geprüft werde. Über das Ergebnis dieser Prüfungen wird die Deutsche Post AG zeitnah informieren.