Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke Grüneburgweg
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Ein verkehrswidriges Linksabbiegen kann mit signaltechnischen Maßnahmen nicht unterbunden werden. Eine bauliche Verhinderung des Linksabbiegens mittels Leitschwellen oder ähnlichen Elementen ist nicht möglich, da die Verkehrsbeziehungen aus dem westlichen und östlichen Grüneburgweg erhalten bleiben müssen. Es handelt sich bei dem beschriebenen Verhalten um bewusstes Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abzuhelfen ist. Zu 2.: Im Dezember 2019 wurden drei Testmessungen in dem Abschnitt des Reuterwegs durchgeführt. Da von 1921 erfassten Fahrzeugen lediglich 51 die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich überschritten (Übertretungsquote: 2,7 %), wurde die Örtlichkeit nicht in das ständige Messprogramm aufgenommen. Die Geschwindigkeitskontrollen müssen sich auf verkehrliche Schwerpunkte konzentrieren. Die Testmessungen im Grüneburgweg (November 2019) ergaben ebenfalls eine unauffällige Übertretungsquote von 2,3 %, weshalb auch diese Straße nicht in das dauerhafte Messprogramm aufgenommen wurde.