Anbringen eines gelben Warnblinklichtes an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße/Großer Hasenpfad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST
596
Betreff: Anbringen eines
gelben Warnblinklichtes an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt
Mörfelder Landstraße/Großer Hasenpfad Gelbblinker finden innerhalb des
Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo besondere Situationen einen solchen Einsatz
erfordern. Beispiele für besondere Situationen sind unübersichtliche
Knotenpunkte oder die gemeinsame Führung von starkem Kraftfahrzeug-Verkehr mit
Fußgängern. Auf einen standardgemäßen Gebrauch von Gelbblinkern soll den
Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung zufolge verzichtet werden, weil die
optische Warnwirkung beim Verkehrsteilnehmer und letztlich auch der Zweck des
Gelbblinkers verloren gehen würden. Da die Sichtverhältnisse an der genannten Einmündung
als unproblematisch erachtet werden und hinsichtlich des Unfallgeschehens kein
überdurchschnittliches Gefährdungspotenzial registriert wurde, kann der
Anregung, einen Gelbblinker anzubringen, nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2016, OM 4971