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Anbringen eines gelben Warnblinklichtes an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße/Großer Hasenpfad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 596 Betreff: Anbringen eines gelben Warnblinklichtes an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße/Großer Hasenpfad Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo besondere Situationen einen solchen Einsatz erfordern. Beispiele für besondere Situationen sind unübersichtliche Knotenpunkte oder die gemeinsame Führung von starkem Kraftfahrzeug-Verkehr mit Fußgängern. Auf einen standardgemäßen Gebrauch von Gelbblinkern soll den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung zufolge verzichtet werden, weil die optische Warnwirkung beim Verkehrsteilnehmer und letztlich auch der Zweck des Gelbblinkers verloren gehen würden. Da die Sichtverhältnisse an der genannten Einmündung als unproblematisch erachtet werden und hinsichtlich des Unfallgeschehens kein überdurchschnittliches Gefährdungspotenzial registriert wurde, kann der Anregung, einen Gelbblinker anzubringen, nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4971