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Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 593

Betreff: Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-Weg Zu Frage 1 und 2: Die Stiftung Waisenhaus ist Eigentümerin der Gebäude Eduard-Bernstein-Weg 14, 16, 20 und 22, nicht jedoch der Gebäude Eduard-Bernstein-Weg 4-12. Für die Gebäude der Stiftung ist die Nutzung als Altenwohnanlage seit dem 01.01.2008 nicht mehr gegeben, da die Zweckbindung durch Zeitablauf weggefallen ist. Zu Frage 3: Die Wohnanlage ist sowohl in einem nicht mehr zeitgemäßen räumlichen als auch in einem schlechten baulichen Zustand. Die künftige Entwicklung der Liegenschaft wird derzeit geprüft. Aktuell laufen Verhandlungen mit dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe als Zwischennutzer der leerstehenden Wohnungen.

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