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Ein Taubenhaus für den Bereich an der Galluswarte

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 592 Betreff: Ein Taubenhaus für den Bereich an der Galluswarte Für den Betrieb eines Taubenhauses sind mehrere Voraussetzungen erforderlich: · Es muss ein geeigneter Standort gefunden werden. Der Standort darf nicht frei zugänglich sein und sollte möglichst erhöht liegen. Ideal ist z.B. ein Flachdach auf einem Gebäude. · Es müssen die Kosten für den Bau des Taubenhauses durch Sponsoren erbracht werden. Die Kosten liegen je nach Größe, Ausstattung und Standort zwischen 6.000,- bis 10.000,- €. · Der Betrieb des Taubenhauses durch organisierte Taubenfreunde muss mit dem Besitzer des Grundstückes/Gebäudes vertraglich geregelt werden. Die Standortfrage im Bereich an der Galluswarte ist nicht gelöst. Alle vom Ortsbeirat 1 genannten Standortvorschläge außerhalb der dortigen DB-Anlagen sind aus Sicht des Magistrats nicht für ein Taubenhaus geeignet. Die DB AG hat mitgeteilt, dass es in ihrem Zuständigkeitsbereich dort ebenfalls keine geeigneten Standorte gibt. Ob Sponsoren, in ausreichender finanzieller Höhe, für den Bau eines Taubenhauses zur Verfügung stehen, entzieht sich der Kenntnis des Magistrats. Als Betreiber käme nach bisherigem Kenntnisstand nur der Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. in Frage, der durch einen jährlichen Zuschuss finanziell von der Stadt Frankfurt am Main unterstützt wird. Diese Frage ist aber nachrangig, da kein geeigneter Standort zur Verfügung steht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2011, OA 99

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