Ein Taubenhaus für den Bereich an der Galluswarte
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST
592
Betreff: Ein Taubenhaus für
den Bereich an der Galluswarte Für den Betrieb eines Taubenhauses sind
mehrere Voraussetzungen erforderlich: · Es muss ein geeigneter
Standort gefunden werden. Der Standort darf nicht frei zugänglich sein und
sollte möglichst erhöht liegen. Ideal ist z.B. ein Flachdach auf einem
Gebäude. · Es müssen die Kosten für den
Bau des Taubenhauses durch Sponsoren erbracht werden. Die Kosten liegen je nach
Größe, Ausstattung und Standort zwischen 6.000,- bis 10.000,- €. · Der Betrieb des Taubenhauses
durch organisierte Taubenfreunde muss mit dem Besitzer des
Grundstückes/Gebäudes vertraglich geregelt werden. Die Standortfrage im Bereich an der Galluswarte ist
nicht gelöst. Alle vom Ortsbeirat 1 genannten Standortvorschläge außerhalb der
dortigen DB-Anlagen sind aus Sicht des Magistrats nicht für ein Taubenhaus
geeignet. Die DB AG hat mitgeteilt, dass es in ihrem Zuständigkeitsbereich dort
ebenfalls keine geeigneten Standorte gibt. Ob Sponsoren, in ausreichender finanzieller Höhe,
für den Bau eines Taubenhauses zur Verfügung stehen, entzieht sich der Kenntnis
des Magistrats. Als Betreiber käme nach bisherigem Kenntnisstand nur der Verein
Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. in Frage, der durch einen jährlichen Zuschuss
finanziell von der Stadt Frankfurt am Main unterstützt wird. Diese Frage ist
aber nachrangig, da kein geeigneter Standort zur Verfügung steht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
29.11.2011, OA 99