Befestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.03.2017, ST 591 Betreff: Befestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried Nach Auffassung des Magistrats
kommt eine Ertüchtigung des bestehenden Trampelpfades aufgrund der beengten
Platzverhältnisse und des zeitweise vernässten Untergrundes nicht in
Frage. Eine dauerhafte
Lösung bestünde nach Ansicht der zuständigen Fachämter aus einem
aufgeständerten Steg. Eine Grenzanzeige durch das Stadtvermessungsamt hat
nachgewiesen, dass der vom Ortsbeirat erwähnte Fußweg nicht auf der im
amtlichen Stadtplan eingezeichneten Wegeparzelle, sondern durch das westlich
angrenzende Naturschutzgebiet (NSG) Seckbacher Ried verläuft. Nach Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde
beim Regierungspräsidium Darmstadt und dem Hessischen Forstamt Groß-Gerau, das
für die Pflege der Naturschutzgebiete in Frankfurt am Main zuständig ist, wird
die Neuanlage eines Weges durch Naturschutzgebiete in nur sehr seltenen Fällen
(wenn überhaupt) genehmigt. Eine etwaige "Rückverlegung" auf den ehemaligen
Wegeverlauf westlich des Zauns müsste man wegen der Zeitspanne, in der der Weg
nicht mehr genutzt wurde, als Neuanlage werten. Eine entsprechende Befreiung
ist nicht wahrscheinlich. Die eingangs erwähnte Wegeparzelle selbst ist mit
Unterholz und einzelnen Altbäumen bestockt. Sie ist Bestandteil des an das NSG
Seckbacher Ried direkt angrenzenden und ebenfalls geschützten
Flora-Fauna-Habitat-Gebiets Seckbacher Ried. Dessen Managementplan sieht keinen weiteren
Ausbau/keine weitere Befestigung des Wegesystems vor. Daher wäre auch in diesem
Fall eine Befreiung erforderlich. Die Genehmigungs- und Befreiungsverfahren sehen die
Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände -bei ungewissem Ausgang- vor.
Wegen dieser Unwägbarkeit und weil der Bau eines Steges nach Meinung des
Magistrats nur mit einem erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft sowie mit
einem unverhältnismäßig hohen administrativen, technischen und finanziellen
Aufwand und dauerhafter Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflicht verbunden
wäre, wird die Anregung nicht weiterverfolgt. Der Magistrat bedauert, keine günstigere
Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.09.2016, OM 519