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Befestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 591 Betreff: Befestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried Nach Auffassung des Magistrats kommt eine Ertüchtigung des bestehenden Trampelpfades aufgrund der beengten Platzverhältnisse und des zeitweise vernässten Untergrundes nicht in Frage. Eine dauerhafte Lösung bestünde nach Ansicht der zuständigen Fachämter aus einem aufgeständerten Steg. Eine Grenzanzeige durch das Stadtvermessungsamt hat nachgewiesen, dass der vom Ortsbeirat erwähnte Fußweg nicht auf der im amtlichen Stadtplan eingezeichneten Wegeparzelle, sondern durch das westlich angrenzende Naturschutzgebiet (NSG) Seckbacher Ried verläuft. Nach Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt und dem Hessischen Forstamt Groß-Gerau, das für die Pflege der Naturschutzgebiete in Frankfurt am Main zuständig ist, wird die Neuanlage eines Weges durch Naturschutzgebiete in nur sehr seltenen Fällen (wenn überhaupt) genehmigt. Eine etwaige "Rückverlegung" auf den ehemaligen Wegeverlauf westlich des Zauns müsste man wegen der Zeitspanne, in der der Weg nicht mehr genutzt wurde, als Neuanlage werten. Eine entsprechende Befreiung ist nicht wahrscheinlich. Die eingangs erwähnte Wegeparzelle selbst ist mit Unterholz und einzelnen Altbäumen bestockt. Sie ist Bestandteil des an das NSG Seckbacher Ried direkt angrenzenden und ebenfalls geschützten Flora-Fauna-Habitat-Gebiets Seckbacher Ried. Dessen Managementplan sieht keinen weiteren Ausbau/keine weitere Befestigung des Wegesystems vor. Daher wäre auch in diesem Fall eine Befreiung erforderlich. Die Genehmigungs- und Befreiungsverfahren sehen die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände -bei ungewissem Ausgang- vor. Wegen dieser Unwägbarkeit und weil der Bau eines Steges nach Meinung des Magistrats nur mit einem erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft sowie mit einem unverhältnismäßig hohen administrativen, technischen und finanziellen Aufwand und dauerhafter Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflicht verbunden wäre, wird die Anregung nicht weiterverfolgt. Der Magistrat bedauert, keine günstigere Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 519

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