Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Überprüfung des Standortes der geplanten Kindertagesstätte Graf-von-Stauffenberg-Allee (Westflügel, Niederurseler Hang)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 591 Betreff: Überprüfung des Standortes der geplanten Kindertagesstätte Graf-von-Stauffenberg-Allee (Westflügel, Niederurseler Hang) Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes B 803 Ä6 - Riedberg Niederurseler Hang wurde der Standort der geplanten Kindertagesstätte an der Graf-von-Stauffenberg-Allee im Hinblick auf die resultierenden Lärmschutzerfordernisse bereits untersucht und bewertet. Grundlage der Bewertung war die für den Geltungsbereich des Bebauungsplans aktualisierte schalltechnische Untersuchung, die den geplanten Ausbau der Bundesautobahn BAB 5 als auch den Ausbau der Rosa-Luxemburg-Straße berücksichtigt. Für die Fläche der geplanten Kindertagestätte ergeben sich daraus prognostizierte Überschreitungen der Lärmrichtwerte. Um eine Kitanutzung am geplanten Standort zu ermöglichen, müssen daher zusätzlich zu der realisierten aktiven Schallschutzmaßnahme durch den Lärmschutzwall auch passive Schallschutzvorkehrungen am Gebäude bzw. durch die Gebäudeanordnung getroffen werden. Durch eine gezielte Baukörperstellung des Gebäudes kann dabei jeweils mindestens eine lärmabgewandte Gebäudeseite geschaffen werden, welche zusätzlich die angrenzenden Außenbereiche vor Verlärmung schützt. Bei der Freiflächenplanung der Kindertagesstätte kann dieser Ansatz durch eine entsprechende Geländemodellierung gegebenenfalls fortgesetzt werden, um auch geschützte Außenspielbereiche zu schaffen. Aufgrund des zu erbringenden Passivhaus-Standards werden ohnehin Maßnahmen, wie die gesicherte fensterunabhängige Belüftung und die Dreifachverglasung erforderlich, die gleichzeitig schallschützende Wirkung haben, so dass die Gebäudeinnenbereiche nicht durch Lärm belastet sein werden. Die genannten passiven Schallschutzvorkehrungen sind somit größtenteils als kostenneutral zu bewerten. Der Magistrat erwartet keine erhebliche Erhöhung der Erstellungskosten im Vergleich zu Einrichtungen an einer anderen Stelle. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2830