Überprüfung des Standortes der geplanten Kindertagesstätte Graf-von-Stauffenberg-Allee (Westflügel, Niederurseler Hang)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST
591
Betreff: Überprüfung des
Standortes der geplanten Kindertagesstätte Graf-von-Stauffenberg-Allee
(Westflügel, Niederurseler Hang) Im Rahmen der Erarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes B 803 Ä6 - Riedberg Niederurseler Hang wurde der
Standort der geplanten Kindertagesstätte an der Graf-von-Stauffenberg-Allee im
Hinblick auf die resultierenden Lärmschutzerfordernisse bereits untersucht und
bewertet. Grundlage der Bewertung war die für den Geltungsbereich des
Bebauungsplans aktualisierte schalltechnische Untersuchung, die den geplanten
Ausbau der Bundesautobahn BAB 5 als auch den Ausbau der Rosa-Luxemburg-Straße
berücksichtigt. Für die Fläche der geplanten Kindertagestätte
ergeben sich daraus prognostizierte Überschreitungen der Lärmrichtwerte. Um
eine Kitanutzung am geplanten Standort zu ermöglichen, müssen daher zusätzlich
zu der realisierten aktiven Schallschutzmaßnahme durch den Lärmschutzwall auch
passive Schallschutzvorkehrungen am Gebäude bzw. durch die Gebäudeanordnung
getroffen werden. Durch eine gezielte Baukörperstellung des Gebäudes
kann dabei jeweils mindestens eine lärmabgewandte Gebäudeseite geschaffen
werden, welche zusätzlich die angrenzenden Außenbereiche vor Verlärmung
schützt. Bei der Freiflächenplanung der Kindertagesstätte kann dieser Ansatz
durch eine entsprechende Geländemodellierung gegebenenfalls fortgesetzt werden,
um auch geschützte Außenspielbereiche zu schaffen. Aufgrund des zu erbringenden Passivhaus-Standards
werden ohnehin Maßnahmen, wie die gesicherte fensterunabhängige Belüftung und
die Dreifachverglasung erforderlich, die gleichzeitig schallschützende Wirkung
haben, so dass die Gebäudeinnenbereiche nicht durch Lärm belastet sein werden.
Die genannten passiven
Schallschutzvorkehrungen sind somit größtenteils als kostenneutral zu bewerten.
Der Magistrat erwartet keine erhebliche Erhöhung der Erstellungskosten im
Vergleich zu Einrichtungen an einer anderen Stelle. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.01.2014, OM 2830