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Heck-Meck muss bleiben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Existenz von Stadtteilkneipen hat eine große Bedeutung für die Belebung des Stadtteils und dafür, dass verschiedene Bewohnergruppen ihre Begegnungsstätten finden. Die Wirtschaftsförderung ist daher im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt mit der Eigentümerin der Immobilie ins Gespräch gegangen. Die Eigentümerin hat darauf hingewiesen, dass das "Heck Meck" während der gesamten Zeit des Bestehens des Mietvertrages durch den Verzicht auf marktübliche Mietanpassungen unterstützt wurde. Allerdings seien grundsätzlich auch Immobilieneigentümer von allgemeinen Preissteigerungen betroffen und die Schließung des "Heck Meck" sei eine unternehmerische Entscheidung der bisherigen Pächterin gewesen. Weiterhin gab die Eigentümerin an, sich bei der Neuvermietung ab dem 01. April 2023 an den marktüblichen Mieten zu orientieren. Die Eigentümerin hat sich bemüht, keinen Leerstand im Stadtteil entstehen zu lassen und ist sehr zuversichtlich, mit dem neuen Pächter ein attraktives gastronomisches Konzept in das Quartier zu bringen, das die Bewohner anspricht und eine Bereicherung der Vielfalt der Gastronomielandschaft darstellt. Bei privatrechtlichen Mietverträgen von Gewerbeeinheiten hat der Magistrat keine Einflussmöglichkeiten auf die Miethöhe. Sonstige Mechanismen zum Schutz von Gewerbetreibenden vor Verdrängung stehen dem Magistrat nicht zur Verfügung.

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