Umgestaltung der Kreuzung Nieder Kirchweg/Alt-Nied/Mainzer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST
590
Betreff: Umgestaltung der
Kreuzung Nieder Kirchweg/Alt-Nied/Mainzer Landstraße Für die Umgestaltung des o. g. Knotenpunktes liegt
eine verkehrliche Vorplanung vor, die den Fachämtern vorgestellt und am
13.08.2013 von der verwaltungsinternen Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV)
abgestimmt und beschlossen wurde. Im weiteren Verfahren wurde die Vorplanung
dem Ortsbeirat in der öffentlichen Sitzung im Oktober 2013 vorgestellt. Die
Anregungen des Ortsbeirates werden derzeit vom Magistrat geprüft. Folgende
Tendenzen sind erkennbar: 1. Wegfall der freien Rechtsabbiegefahrbahn aus dem
Nieder Kirchweg in die Mainzer Landstraße Der freie Rechtsabbieger ist auf Grund der Geometrie
am Kreisverkehrsplatz vorgesehen, um allen zugelassenen Fahrzeugen das direkte
Abbiegen zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund, dass in dieser Fahrbeziehung kein
Linienbusverkehr vorhanden und der Schwerverkehr nur eingeschränkt zugelassen
ist, ist hier eine andere Lösung denkbar. Es wird derzeit geprüft, wie bei
Wegfall der Parallelfahrbahn für Pkws das direkte Rechtsabbiegen ermöglicht
werden kann, während große Fahr-zeuge die Kreisumfahrt zum indirekten
Rechtsabbiegen nutzen. 2. Einrichtung der Straßenbahnhaltstelle westlich
des Knotenpunktes
Die Anordnung der
Straßenbahnhaltestelle westlich des Knotenpunktes ist nicht sinnvoll, da an dem
bisher vorgesehenen Standort auch unter Berücksichtigung der Neubauflächen die
größere Erschließungsfunktion gegeben ist, d.h. der Einzugsbereich der
Haltestelle deutlich mehr Einwohner erreicht. Zudem werden die westlich
angrenzenden Flächen für die Wendeanlage in Form eines zusätzlichen Gleises
benötigt. 3. Kombination der Haltestelle für
aus Höchst kommende Busse mit der Straßenbahnhaltestelle Die Kombination ist auf Grund der Lage der
Straßenbahnhaltestelle (siehe 2.) und der Fahrwege der Busse nicht möglich.
4. Erhalt der Schrägparkplätze Die bestehenden Schrägparkplätze vor dem
Ladengebäude Mainzer Landstraße 786-790 können durch die neue
Querschnittsaufteilung nicht erhalten werden, da die Flächen dafür nicht
ausreichen. Im verbleibenden Straßenraum sind die Richtungsfahrbahnen für den
Individualverkehr mit entsprechenden Radverkehrsanlagen, die barrierefrei
auszubauenden Haltestellen sowie gegenüber dem Bestand verbesserte
Seitenraumbreiten mit ausreichenden Gehwegbreiten und Längsparkständen
unterzubringen. Zur weiteren Aufwertung des Straßenraums werden Baumstandorte
zwischen den Parkständen vorgesehen. 5. Lieferverkehr der Straße Alt Nied rückseitig
ermöglichen Selbstverständlich werden die bisher
anfahrbaren legalen Grundstückszufahrten auch im Rahmen der Planung weiterhin -
als Platzüberfahrt - ermöglicht. Eine generelle rückseitige Erschließung der
Liegenschaften westlich der Straße Alt Nied ist durch die Festsetzungen des B
539 nicht gedeckt, da hier keine Verkehrsflächen vorgesehen sind. 6. Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die
Mainzer Landstraße Die vorgeschlagene Anbindung der Luthmerstraße an
die Mainzer Landstraße mit einer direkten Querungsmöglichkeit über die Gleise
kann nur technisch gesichert mit einer gleichzeitigen Neubeordnung der
Querschnittsaufteilung der Mainzer Landstraße erfolgen. Dieses ist nicht im
Rahmen der vorliegenden Planung zum Nieder Tor, sondern nur bei einer
Komplettumgestaltung der Mainzer Landstraße von Nieder Kirchweg bis
Birminghamstraße möglich. Mit Hinblick auf die bestehenden finanziellen
Möglichkeiten ist derzeit nicht absehbar, wann eine Umsetzung erfolgen
kann. 7. Erhalt der
Option der Umgestaltung der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und
Birminghamstraße
Wie bei der Vorstellung der
Vorplanung in der Sitzung des Ortsbeirates am 29.10.2013 erläutert, ist die
Vorplanung als erster Baustein aus den Überlegungen zu dem gesamten
Streckenabschnitt heraus entwickelt worden. Daher wird die Option der geplanten
Erneuerung der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und Birminghamstraße mit
Verlagerung der Straßenbahn in die Fahrbahnmitte selbstverständlich weiterhin
beibehalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.01.2014, OM 2787