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Umgestaltung der Kreuzung Nieder Kirchweg/Alt-Nied/Mainzer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 590 Betreff: Umgestaltung der Kreuzung Nieder Kirchweg/Alt-Nied/Mainzer Landstraße Für die Umgestaltung des o. g. Knotenpunktes liegt eine verkehrliche Vorplanung vor, die den Fachämtern vorgestellt und am 13.08.2013 von der verwaltungsinternen Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) abgestimmt und beschlossen wurde. Im weiteren Verfahren wurde die Vorplanung dem Ortsbeirat in der öffentlichen Sitzung im Oktober 2013 vorgestellt. Die Anregungen des Ortsbeirates werden derzeit vom Magistrat geprüft. Folgende Tendenzen sind erkennbar: 1. Wegfall der freien Rechtsabbiegefahrbahn aus dem Nieder Kirchweg in die Mainzer Landstraße Der freie Rechtsabbieger ist auf Grund der Geometrie am Kreisverkehrsplatz vorgesehen, um allen zugelassenen Fahrzeugen das direkte Abbiegen zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund, dass in dieser Fahrbeziehung kein Linienbusverkehr vorhanden und der Schwerverkehr nur eingeschränkt zugelassen ist, ist hier eine andere Lösung denkbar. Es wird derzeit geprüft, wie bei Wegfall der Parallelfahrbahn für Pkws das direkte Rechtsabbiegen ermöglicht werden kann, während große Fahr-zeuge die Kreisumfahrt zum indirekten Rechtsabbiegen nutzen. 2. Einrichtung der Straßenbahnhaltstelle westlich des Knotenpunktes Die Anordnung der Straßenbahnhaltestelle westlich des Knotenpunktes ist nicht sinnvoll, da an dem bisher vorgesehenen Standort auch unter Berücksichtigung der Neubauflächen die größere Erschließungsfunktion gegeben ist, d.h. der Einzugsbereich der Haltestelle deutlich mehr Einwohner erreicht. Zudem werden die westlich angrenzenden Flächen für die Wendeanlage in Form eines zusätzlichen Gleises benötigt. 3. Kombination der Haltestelle für aus Höchst kommende Busse mit der Straßenbahnhaltestelle Die Kombination ist auf Grund der Lage der Straßenbahnhaltestelle (siehe 2.) und der Fahrwege der Busse nicht möglich. 4. Erhalt der Schrägparkplätze Die bestehenden Schrägparkplätze vor dem Ladengebäude Mainzer Landstraße 786-790 können durch die neue Querschnittsaufteilung nicht erhalten werden, da die Flächen dafür nicht ausreichen. Im verbleibenden Straßenraum sind die Richtungsfahrbahnen für den Individualverkehr mit entsprechenden Radverkehrsanlagen, die barrierefrei auszubauenden Haltestellen sowie gegenüber dem Bestand verbesserte Seitenraumbreiten mit ausreichenden Gehwegbreiten und Längsparkständen unterzubringen. Zur weiteren Aufwertung des Straßenraums werden Baumstandorte zwischen den Parkständen vorgesehen. 5. Lieferverkehr der Straße Alt Nied rückseitig ermöglichen Selbstverständlich werden die bisher anfahrbaren legalen Grundstückszufahrten auch im Rahmen der Planung weiterhin - als Platzüberfahrt - ermöglicht. Eine generelle rückseitige Erschließung der Liegenschaften westlich der Straße Alt Nied ist durch die Festsetzungen des B 539 nicht gedeckt, da hier keine Verkehrsflächen vorgesehen sind. 6. Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße Die vorgeschlagene Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße mit einer direkten Querungsmöglichkeit über die Gleise kann nur technisch gesichert mit einer gleichzeitigen Neubeordnung der Querschnittsaufteilung der Mainzer Landstraße erfolgen. Dieses ist nicht im Rahmen der vorliegenden Planung zum Nieder Tor, sondern nur bei einer Komplettumgestaltung der Mainzer Landstraße von Nieder Kirchweg bis Birminghamstraße möglich. Mit Hinblick auf die bestehenden finanziellen Möglichkeiten ist derzeit nicht absehbar, wann eine Umsetzung erfolgen kann. 7. Erhalt der Option der Umgestaltung der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und Birminghamstraße Wie bei der Vorstellung der Vorplanung in der Sitzung des Ortsbeirates am 29.10.2013 erläutert, ist die Vorplanung als erster Baustein aus den Überlegungen zu dem gesamten Streckenabschnitt heraus entwickelt worden. Daher wird die Option der geplanten Erneuerung der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und Birminghamstraße mit Verlagerung der Straßenbahn in die Fahrbahnmitte selbstverständlich weiterhin beibehalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2787

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