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Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat verweist auf die Aussagen in der angesprochenen Stellungnahme ST 1039 aus dem Jahr 2017. An den Umständen hat sich nichts geändert: Die Abtrennung dieses Teilstücks der Gutenbergstraße vom motorisierten Individualverkehr durch Poller lässt vielfältige Nutzungsmöglichkeiten zu. Die Vernetzung in Nord-Süd-Richtung beispielsweise wird sowohl für den Rad- als auch für den Fußverkehr gewährleistet. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat weiterhin keine Veranlassung für die Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens.