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Gethsemane-Gelände

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 588 Betreff: Gethsemane-Gelände Zu Ziffer 1: Eigentümer des gesamten Areals ist der Evangelische Regionalverband. Nach Kenntnis des Magistrats bestehen Verkaufsabsichten für die Marschnerstraße 1 und 3-5, sowie die Weberstr 47-49. Zur Frage der Rahmenbedingungen für diese Liegenschaften hat der Magistrat den evangelischen Regionalverband informiert und beraten und auf der Grundlage der Erhaltungssatzung keinen Abriss von Wohngebäuden über das ehemalige Gemeindehaus hinaus in Aussicht gestellt. Zu Ziffern 2: Eine Vergabe auf dieser Grundlage wurde angeraten. Für eine Konzeptvergabe nach städtischen Grundsätzen gibt es keine rechtliche Grundlage. Das Areal befindet sich jedoch im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 Nordend-Mitte. Im Geltungsbereich dieser Satzung soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden (Milieuschutz). Die bestehenden Wohnungen unterliegen insoweit entsprechenden Modernisierungsbeschränkungen und ein Abriss von Wohnhäusern muss nicht genehmigt werden. Außerdem unterliegen die Liegenschaften aufgrund der bestehenden Erhaltungssatzung einem städtischen Vorkaufsrecht, sodass bei einer Veräußerung eine Prüfung hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen die Satzungsziele erfolgen wird. Zu Ziffer 3: Der Magistrat hat mit dem Evangelischen Regionalverband den Erhalt der Kindertagesstätte der Gethsemanegemeinde verhandelt. Die Kindertagesstätte wird künftig um eine Kindergartengruppe und drei Gruppen für Kinder unter drei Jahren erweitert. Voraussichtlich wird sie im neu zu errichtenden Gebäudekomplex in der Marschnerstraße im Erdgeschoss und·1. Obergeschoss verortet sein. Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage liegt vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.10.2018, V 1028

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