Gethsemane-Gelände
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.03.2019, ST 588 Betreff: Gethsemane-Gelände
Zu Ziffer
1: Eigentümer des
gesamten Areals ist der Evangelische Regionalverband. Nach Kenntnis des
Magistrats bestehen Verkaufsabsichten für die Marschnerstraße 1 und 3-5, sowie
die Weberstr 47-49. Zur Frage der Rahmenbedingungen für diese Liegenschaften
hat der Magistrat den evangelischen Regionalverband informiert und beraten und
auf der Grundlage der Erhaltungssatzung keinen Abriss von Wohngebäuden über das
ehemalige Gemeindehaus hinaus in Aussicht gestellt. Zu Ziffern 2: Eine Vergabe auf dieser Grundlage wurde angeraten.
Für eine Konzeptvergabe nach städtischen Grundsätzen gibt es keine rechtliche
Grundlage. Das Areal
befindet sich jedoch im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 Nordend-Mitte. Im
Geltungsbereich dieser Satzung soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
erhalten werden (Milieuschutz). Die bestehenden Wohnungen unterliegen insoweit
entsprechenden Modernisierungsbeschränkungen und ein Abriss von Wohnhäusern
muss nicht genehmigt werden. Außerdem unterliegen die Liegenschaften aufgrund
der bestehenden Erhaltungssatzung einem städtischen Vorkaufsrecht, sodass bei
einer Veräußerung eine Prüfung hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen die
Satzungsziele erfolgen wird. Zu Ziffer 3: Der Magistrat hat mit dem Evangelischen
Regionalverband den Erhalt der Kindertagesstätte der Gethsemanegemeinde
verhandelt. Die Kindertagesstätte wird künftig um eine Kindergartengruppe und
drei Gruppen für Kinder unter drei Jahren erweitert. Voraussichtlich wird sie
im neu zu errichtenden Gebäudekomplex in der Marschnerstraße im Erdgeschoss
und·1. Obergeschoss verortet sein. Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage liegt
vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 25.10.2018, V
1028