Nutzung des Schulhofes und Spielplatzes der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße durch umliegende Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST
588
Betreff: Nutzung des
Schulhofes und Spielplatzes der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße
durch umliegende Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen Laut Vortrag des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung M 58 vom 19.02.2001 können die Freiflächen aller
Frankfurter Schulen grundsätzlich während der Schul- und Ferienzeit an
Werktagen und Wochenenden zum Spielen für Kinder bis 14 Jahren unter folgenden
Voraussetzungen freigegeben werden: Ein Schließdienst für das Schulgelände ist nur im
Rahmen der regulären Arbeitszeit der Schulhausverwaltung möglich. Schultoilettenanlagen werden nicht
zur Verfügung gestellt. Eine
Haftung für Personen- und Sachschäden wird nicht übernommen. Eine entsprechende Beschilderung ist
durch die jeweilige Schule zu veranlassen. Die Kosten hierfür werden zentral
erstattet. Die Festlegung, welche Freiflächen
an welchen Schulen und zu welchen Zeiten zur Verfügung stehen, wird von den
zuständigen Ortsbeiräten im Einvernehmen mit den betroffenen Schulgemeinden und
nach Abstimmung mit dem Magistrat getroffen. Hierbei ist insbesondere der
Bedarf in den Stadtteilen, die nachbarschaftliche Situation und die spezifische
Interessenlage der einzelnen Schulen zugrunde zu legen. Die Mitnutzung des Schulhofs der Außenstelle der
Michael-Ende-Schule durch eine angrenzende Betreuungseinrichtung ist bereits
gelebte Praxis. Aufgrund der vereinzelt berichteten Schließung des Schulhofs in
den Schulferien, wurde vom Stadtschulamt bereits vor knapp zwei Jahren
zuständigkeitshalber auf den Ortsbeirat verwiesen, um eine "offizielle" Öffnung
zu erreichen. Das Anliegen wird dementsprechend vom Magistrat befürwortet.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2016, OM 4925