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Nutzung des Schulhofes und Spielplatzes der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße durch umliegende Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 588 Betreff: Nutzung des Schulhofes und Spielplatzes der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße durch umliegende Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen Laut Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 58 vom 19.02.2001 können die Freiflächen aller Frankfurter Schulen grundsätzlich während der Schul- und Ferienzeit an Werktagen und Wochenenden zum Spielen für Kinder bis 14 Jahren unter folgenden Voraussetzungen freigegeben werden: Ein Schließdienst für das Schulgelände ist nur im Rahmen der regulären Arbeitszeit der Schulhausverwaltung möglich. Schultoilettenanlagen werden nicht zur Verfügung gestellt. Eine Haftung für Personen- und Sachschäden wird nicht übernommen. Eine entsprechende Beschilderung ist durch die jeweilige Schule zu veranlassen. Die Kosten hierfür werden zentral erstattet. Die Festlegung, welche Freiflächen an welchen Schulen und zu welchen Zeiten zur Verfügung stehen, wird von den zuständigen Ortsbeiräten im Einvernehmen mit den betroffenen Schulgemeinden und nach Abstimmung mit dem Magistrat getroffen. Hierbei ist insbesondere der Bedarf in den Stadtteilen, die nachbarschaftliche Situation und die spezifische Interessenlage der einzelnen Schulen zugrunde zu legen. Die Mitnutzung des Schulhofs der Außenstelle der Michael-Ende-Schule durch eine angrenzende Betreuungseinrichtung ist bereits gelebte Praxis. Aufgrund der vereinzelt berichteten Schließung des Schulhofs in den Schulferien, wurde vom Stadtschulamt bereits vor knapp zwei Jahren zuständigkeitshalber auf den Ortsbeirat verwiesen, um eine "offizielle" Öffnung zu erreichen. Das Anliegen wird dementsprechend vom Magistrat befürwortet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4925