Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 585
Betreff: Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße Die geplante Baumaßnahme für die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße befindet sich in der Phase der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese ist erforderlich, um das Plan-feststellungsverfahren vorzubereiten, einzuleiten und durchzuführen. Das Planfeststellungs-verfahren ist Voraussetzung, um Baurecht für die genannte Baumaßnahme zu schaffen. Im Zuge der bisherigen Planungen gab es Vorabstimmungen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt (RP). Hierin wurde vom RP das Erfordernis einer niveaufreien Kreuzung der Ferdinand-Happ-Straße mit den Gleisanlagen der Hafenbetriebe (BÜ) geltend gemacht. Nach dessen Auffassung entspricht eine höhengleiche Kreuzung aufgrund der zu erwartenden Frequentierung durch die Hafenbahn nicht mehr den regelwerks- und gesetzeskonformen, zeitgemäßen Anforderungen. Da aber der Magistrat aus technischen und insbesondere aus Kostengründen eine niveaugleiche Kreuzungslösung anstrebt, ist eine Entscheidung durch das RP, welche Form der Kreuzungslösung - ob niveaufrei oder niveaugleich - letztendlich zum Tragen kommt, in Form einer rechtssicheren Stellungnahme erforderlich. Dies hat dazu geführt, dass der Planungsprozess derzeit ruht und bis zum Vorliegen dieser Entscheidung durch das RP zurückgestellt ist. Erst wenn eine Entscheidung vorliegt, ob die Kreuzung niveaufrei oder niveaugleich gebaut wird, kann die bisherige Planung entsprechend fortgesetzt und überarbeitet beziehungsweise geändert werden. Da für die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße nicht nur umfangreiche planerische, sondern ebenso finanztechnische Voraussetzungen zu schaffen sind, ist der Zeitpunkt der Weiterführung des Projektes und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens derzeit noch offen. Ein Zeitrahmen für den weiteren Verfahrensablauf zur Umsetzung dieser Maßnahme kann daher nicht genannt werden.