Instandsetzung des Fahrradweges im Ziegelhüttenweg vor den neu erbauten Apartmenthäusern bis zu den Bahngleisen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.03.2019, ST 584 Betreff: Instandsetzung des Fahrradweges im
Ziegelhüttenweg vor den neu erbauten Apartmenthäusern bis zu den
Bahngleisen Der gesamte Ziegelhüttenweg ist
eine durchgängige Tempo-30-Zone. In diesen Bereichen sind Radverkehrsanlagen
generell nicht zulässig. Eine Instandsetzung des früheren Radweges ist daher
nicht vorgesehen. Es ist geplant, die Parkordnung im Ziegelhüttenweg zu
verändern. Dabei ist das halbseitige Schrägparken auf der nordwestlichen
Gehwegseite vorgesehen. Der Radverkehr verläuft dann, wie in der
Straßenverkehrs-Ordnung vorgesehen, auf der Fahrbahn. Der angesprochene Straßenabschnitt ist Bestandteil
der Route des derzeit in Planung befindlichen Radschnellweges von Frankfurt
nach Darmstadt. Eine bedarfsgerechte Radverkehrsführung wird entsprechend
berücksichtigt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2018, OM 3936