Instandsetzung des Fahrradweges im Ziegelhüttenweg vor den neu erbauten Apartmenthäusern bis zu den Bahngleisen
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 584
Betreff: Instandsetzung des Fahrradweges im Ziegelhüttenweg vor den neu erbauten Apartmenthäusern bis zu den Bahngleisen Der gesamte Ziegelhüttenweg ist eine durchgängige Tempo-30-Zone. In diesen Bereichen sind Radverkehrsanlagen generell nicht zulässig. Eine Instandsetzung des früheren Radweges ist daher nicht vorgesehen. Es ist geplant, die Parkordnung im Ziegelhüttenweg zu verändern. Dabei ist das halbseitige Schrägparken auf der nordwestlichen Gehwegseite vorgesehen. Der Radverkehr verläuft dann, wie in der Straßenverkehrs-Ordnung vorgesehen, auf der Fahrbahn. Der angesprochene Straßenabschnitt ist Bestandteil der Route des derzeit in Planung befindlichen Radschnellweges von Frankfurt nach Darmstadt. Eine bedarfsgerechte Radverkehrsführung wird entsprechend berücksichtigt.