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Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Da der Ortsbeirat die Grundstücke nicht konkret benannt hat, bleibt unklar, welche genau gemeint und wie groß die entsprechenden Flächen sind. Der geltende Bebauungsplan setzt u.a. Gewerbegebiet fest. Biogasanlagen dürften dort unter dem Vorbehalt des Immissionsschutzes möglich sein. Für eine ggf. erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung wäre das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Ungeachtet dessen gibt es in Frankfurt am Main bereits eine Reihe von Anlagen, die aus Biomasse Wärme und Strom produzieren. Dazu gehört die Rhein-Main-Biokompost GmbH (RMB), die aus dem Biogas neben Wärme und Strom auch auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas in das Gasnetz einspeist, sowie eine der größten Biogasanlagen Deutschlands im Industriepark Höchst, die ebenfalls Wärme und Strom für den Industriepark produziert und ebenfalls Bioerdgas ins Gasnetz einspeist. Das Biomassekraftwerk Fechenheim ist eine weitere Anlage, die Biomasse nutzt, um Prozesswärme für den Industriepark Fechenheim und Strom für die Einspeisung in das Stromnetz zu produzieren. Diese Anlagen waren alle schon 2008 in Betrieb, als eine Studie des Landes Hessen Frankfurt bescheinigte, 87 Prozent des Biomassepotenzials bereits auszunutzen. Zusammen produzierten die Anlagen knapp 85 GWh Strom, was dem Stromverbrauch von 65.000 Frankfurtern entspricht. Die Kapazität der RMB soll verdoppelt und das Biomassekraftwerk in Fechenheim soll ebenfalls ausgebaut werden. Zudem muss berücksichtigt werden, dass der Betrieb von Biogasanlagen im Stadtgebiet emissionstechnisch und damit auch genehmigungsrechtlich eine Herausforderung ist. Daher erscheint es sinnvoller, auf eine bestehende Anlage zurückzugreifen, anstatt eine neue Anlage zu errichten.