Parksituation Riedhalsstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Straßenquerschnitt von ca. 8,00 Metern Breite ist ausreichend, um ein beidseitiges Parken zu erlauben. Auch die Sackgasse (Verkehrszeichen (VZ) 357 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ist gut erkennbar beschildert. Um dem Wenden auf dem Parkplatz der Sportanlage entgegenzuwirken, wird die bestehende Beschilderung mit dem Zusatz "keine Wendemöglichkeit" (VZ 1008-34 StVO) versehen.