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Parksituation Riedhalsstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Straßenquerschnitt von ca. 8,00 Metern Breite ist ausreichend, um ein beidseitiges Parken zu erlauben. Auch die Sackgasse (Verkehrszeichen (VZ) 357 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ist gut erkennbar beschildert. Um dem Wenden auf dem Parkplatz der Sportanlage entgegenzuwirken, wird die bestehende Beschilderung mit dem Zusatz "keine Wendemöglichkeit" (VZ 1008-34 StVO) versehen.

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