Gefahr für Fahrradfahrer und Fußgänger im Biegwald
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST
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Betreff: Gefahr für
Fahrradfahrer und Fußgänger im Biegwald 1. Biegweg Die Beschädigungen der Straßendecke des Biegweges
zwischen Hundeverein und Postsiedlung wurde den betroffenen Ämtern seitens der
Bürgerschaft bereits mitgeteilt. Die Instandsetzungsarbeiten wurden daraufhin nach
stadtinterner Abstimmung im besagten Abschnitt kurzfristig beauftragt. Die
Arbeiten wurden im Monat August 2016 fertig gestellt. 2. Biegwald Dem Magistrat ist der schlechte Zustand mancher
Wegeverbindungen innerhalb des Biegwaldes bekannt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass es sich beim
Biegwald um einen Auenwaldrelikt mit entsprechenden Bodenverhältnissen handelt.
Diese Bodenverhältnisse schränken einerseits die Tragfähigkeit der nur einfach
ausgebauten Waldwege bei Belastung ein. Andererseits haben sie auch Einfluss
auf den Wassergehalt der Wege, die selbst im Sommer nur bedingt abtrocknen.
Gleichzeitig unterliegen aber die Waldwege innerhalb
des Biegwaldes nicht jenen Anforderungen hinsichtlich der
Verkehrssicherungspflicht, wie sie für den Biegweg selbst gelten. Schon in
früheren Stellungnahmen wurde auf die eingeschränkte Verkehrssicherheit dieser
naturnahen Waldflächen hingewiesen. Für eine grundlegende Überarbeitung des Wegenetzes
im Biegwald wäre nach Einschätzung des Magistrats ein mittlerer sechsstelliger
Betrag zu verausgaben. Vor dem Hintergrund, dass Sanierungsbedarf auch an
anderen, wesentlich stärker frequentierten Wegeflächen im Frankfurter Westen
gegeben ist, sieht der Magistrat bis auf Weiteres davon ab, die untergeordneten
Waldwege im Biegwald für einen hohen investiven Betrag überarbeiten zu
lassen. Die in der Anregung ebenfalls
angesprochenen Auffüllungen an den vom Biegwald ausgehenden, nördlichen
Waldwegen (Nähe Hundeverein bzw. Parksiedlung) werden in die Wege geleitet.
Ebenfalls erscheint eine
Absenkung des südlichen Straßenbordsteines in Höhe der Kita-Außenstelle
sinnvoll. Auch diese wird beauftragt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.06.2016, OM 272