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Gefahr für Fahrradfahrer und Fußgänger im Biegwald

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 579 Betreff: Gefahr für Fahrradfahrer und Fußgänger im Biegwald 1. Biegweg Die Beschädigungen der Straßendecke des Biegweges zwischen Hundeverein und Postsiedlung wurde den betroffenen Ämtern seitens der Bürgerschaft bereits mitgeteilt. Die Instandsetzungsarbeiten wurden daraufhin nach stadtinterner Abstimmung im besagten Abschnitt kurzfristig beauftragt. Die Arbeiten wurden im Monat August 2016 fertig gestellt. 2. Biegwald Dem Magistrat ist der schlechte Zustand mancher Wegeverbindungen innerhalb des Biegwaldes bekannt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass es sich beim Biegwald um einen Auenwaldrelikt mit entsprechenden Bodenverhältnissen handelt. Diese Bodenverhältnisse schränken einerseits die Tragfähigkeit der nur einfach ausgebauten Waldwege bei Belastung ein. Andererseits haben sie auch Einfluss auf den Wassergehalt der Wege, die selbst im Sommer nur bedingt abtrocknen. Gleichzeitig unterliegen aber die Waldwege innerhalb des Biegwaldes nicht jenen Anforderungen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, wie sie für den Biegweg selbst gelten. Schon in früheren Stellungnahmen wurde auf die eingeschränkte Verkehrssicherheit dieser naturnahen Waldflächen hingewiesen. Für eine grundlegende Überarbeitung des Wegenetzes im Biegwald wäre nach Einschätzung des Magistrats ein mittlerer sechsstelliger Betrag zu verausgaben. Vor dem Hintergrund, dass Sanierungsbedarf auch an anderen, wesentlich stärker frequentierten Wegeflächen im Frankfurter Westen gegeben ist, sieht der Magistrat bis auf Weiteres davon ab, die untergeordneten Waldwege im Biegwald für einen hohen investiven Betrag überarbeiten zu lassen. Die in der Anregung ebenfalls angesprochenen Auffüllungen an den vom Biegwald ausgehenden, nördlichen Waldwegen (Nähe Hundeverein bzw. Parksiedlung) werden in die Wege geleitet. Ebenfalls erscheint eine Absenkung des südlichen Straßenbordsteines in Höhe der Kita-Außenstelle sinnvoll. Auch diese wird beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 272

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